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Mittwoch, 9. Februar 2011

Wenn der Finanzbeamte dreimal klingelt

Ein Gewerbetreibender, der seine Pflichten gegenüber seinem Finanzamt verletzt, kann seine Gewerbeerlaubnis verlieren. Das geht aus einem in der letzten Woche veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 26. Januar 2011 hervor (Az.: 6 L 18/11.MZ).

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