Gute Vorsorge - versichert bei Putton

Dienstag, 22. Februar 2011

Versicherung gegen Schäden an Tierbeständen

Als erster Versicherer der Branche bietet R+V jetzt in der Ertragsschadenversicherung den Baustein "Beanstandung bei amtlicher Untersuchung auf Kontamination durch Schadstoffe" an.

Seit Wochen gibt es für Schweinemäster Walter M. kein anderes Thema mehr: Dioxin im Futtermittel. Er hatte Glück – seine Futtermittel-Lieferungen waren nicht verseucht. Aber was bedeutet das für die Zukunft? Kann er seinen Betrieb irgendwie schützen? Er kann – zumindest vor den finanziellen Folgen einer solchen Tragödie.
 
R+V/VTV hat schnell reagiert und bietet den Kunden jetzt die Option an, in ihre Ertragsschadenversicherung den Baustein "Beanstandung bei amtlicher Untersuchung auf Kontamination durch Schadstoffe" einzuschließen - als erster Versicherer in der Branche. Damit kann sich Schweinehalter M. ab März 2011 gegen Dioxin, aber auch gegen andere Schadstoffe wie PCB (krebsauslösende chemische Chlorverbindungen), Mykotoxine (Schimmelpilzgifte) oder Metalle (z.B. Blei, Cadmium) versichern.
 
Kein Haftpflichtschutz bei rein vorsorglicher Sperrung des Betriebes
Warum ist das so wichtig? Der aktuelle Dioxin-Skandal hat gezeigt, dass die Haftpflichtversicherungen der Futtermittelhersteller nur dann haften müssen, wenn die Tiere durch die Futteraufnahme so stark belastet sind, dass die Grenzwerte überschritten werden und zur Nahrungsmittelherstellung nicht mehr geeignet sind (Sachschaden). Sperrt die Veterinärbehörde den landwirtschaftlichen Betrieb hingegen "nur" vorsorglich, entsteht kein reeller Sachschaden - folglich ist der durch die "Verdachtssperre" entstandene Betriebsunterbrechungsschaden des Landwirts nicht über die Haftpflichtversicherung des Futtermittelherstellers versichert.
 
Bei Dioxin in Futtermittel bisher keine Leistungen aus Versicherung  

Schweinemäster M. weiß seine Tiere dank seiner bisherigen R+V/VTV- Ertragsschadenversicherung zwar optimal gegen Schäden durch anzeigepflichtige Tierseuchen, durch übertragbare Tierkrankheiten und durch Unfälle abgesichert, doch Dioxin in Futtermittel – das war bisher nicht Teil der Absicherung. Viele seiner Kollegen aus der Schweinemast mussten das in den vergangenen Monaten erfahren - die Sperrung ihrer Betriebe bedeutete für einige das finanzielle Aus. Denn auch die Tierseuchenkasse leistet nicht, wenn aufgrund einer Dioxinverseuchung der Tierbestand getötet werden muss. Die Bedrohung durch Dioxin - sie muss den Rinder-, Schweine- und Geflügelbetrieben dank des neuen Bausteins in der R+V/VTV- Ertragsschadenversicherung zukünftig keine schlaflosen Nächte mehr bereiten. (pd)
 
Quelle: agraheute

Neue Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung für Landwirte

Eine neue Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) in ihrem Landwirtschaftlichen Versorgungswerk bietet die R+V Versicherung an. Wie das Unternehmen in der vergangenen Woche mitteilte, können Landwirte und ihre Mitarbeiter damit finanzielle Lücken schließen, die in der Versorgung durch die Landwirtschaftliche Alterskasse bestehen. Nach wie vor beende jeder vierte Landwirt aus gesundheitlichen Gründen das Berufsleben. Auch das Unfallrisiko sei in der Landwirtschaft deutlich höher als in anderen Branchen. Eigenen Angaben zufolge bietet R+V die Zusatzversicherung zu Sonderkonditionen an. Im Rahmen des Gruppenvertrages, den R+V und der Deutsche Bauernverband (DBV) geschlossen haben, erhalte jeder Antragsteller automatisch die einheitliche günstige Einstufung in die Berufsgruppe 2 für leichte körperliche Tätigkeit. Daneben gebe es eine vereinfachte Gesundheitsprüfung bei Antragstellung. Nutzen kann das Angebot laut R+V jeder, der Mitglied im DBV oder in seinen Mitgliedsverbänden ist.

Quelle: Raiffeisen

Dienstag, 15. Februar 2011

Preisentwicklung der Verbraucherpreise im Januar 2011

Die größten Haftpflichtversicherer

Platz
Gesellschaft
Gebuchte Bruttoprämie in Mio. Euro
Marktanteil*
1
1.165
17,04%
2
631
9,23%
3
393
5,74%
4
377
5,52%
5
346
5,06%
6
309
4,52%
7
261
3,81%
8
200
2,93%
9
175
2,56%
10
164
2,40%
11
147
2,14%
12
143
2,10%
13
139
2,04%
14
106
1,55%
15
103
1,51%
16
100
1,47%
* Gebuchte Bruttoprämien 2009 (direkt) in Prozent der gebuchten Bruttoprämien im Zweig Allgemeine Haftpflichtversicherung; Quelle: V.E.R.S. Leipzig GmbH, Branchenmonitor 2005-2009: Haftpflichtversicherung

Gestohlenes per Internet wiederfinden

Für die Suche nach Diebesgut ist eigentlich die Polizei zuständig. Doch viele Bestohlene wollen sich darauf allein nicht verlassen und suchen selbst nach ihren gestohlenen Sachen - via Internet. Mittlerweile gibt es eigens dafür eingerichtete Plattformen.

Quelle: ntv

Wann gilt ein Pkw als Unfallauto?

Auch nach der Reparatur bleiben Unfallautos immer Unfallautos. Doch selbst Autos, die nicht in einen Crash verwickelt waren, können Unfallautos sein. Schon Dellen in der Stoßstange können zu diesen Status führen. Doch ab wann genau nun ein Auto als Unfallwagen gilt - darüber scheiden sich die Geister. 
 
Quelle: ntv

Freitag, 11. Februar 2011

Kindertagesbetreuung regional 2010 - Ein Vergleich aller 412 Kreise in Deutschland

Lange Zeit war Kindertagesbetreuung in Deutschland auf Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren beschränkt. Zumeist fand diese Betreuung nur vormittags statt. Sowohl in der Altersstruktur der Kinder, die neben der Erziehung und Betreuung durch die eigenen Eltern ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen, als auch in den täglichen Betreuungszeiten hat es in den letzten 15 Jahren aber deutliche Veränderungen gegeben. Nach Einführung des Rechtsanspruches auf Tagesbetreuung für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr seit dem 1.1.1996 rückte mit dem Gesetz zum bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (TAG) im Jahr 2004 auch die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in den Fokus der öffentlichen Diskussion.

Neben anderen familienpolitischen Leistungen (u. a. Elterngeld, Kindergeld) gilt der Ausbau der Infrastruktur in der Kindertagesbetreuung als eine wichtige Voraussetzung, um Paare bei der Realisierung bestehender Kinderwünsche zu unterstützen. Zusätzlich zu dem damit verbundenen Ziel, die Geburtenrate in Deutschland wieder zu erhöhen, können wichtige arbeitsmarktpolitische Anforderungen erreicht werden. Es gilt, gut ausgebildeten und qualifizierten Müttern und Vätern bessere Chancen als bislang auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Grundlegende Elemente einer qualitativ hochwertigen Kindertagesbetreuung sind auch die Aspekte Erziehung und Bildung, durch deren Einbeziehung der umfassende, ganzheitliche pädagogische Auftrag der Arbeit in Tageseinrichtungen deutlich wird. Außerdem vermittelt Kindertagesbetreuung Kindern, die heute häufig ohne oder nur mit einem Geschwister aufwachsen, wichtige Sozialisationserfahrungen.

Auf dem Krippengipfel von Bund, Ländern und Kommunen im Jahr 2007 wurde vereinbart, bis zum Jahr 2013 bundesweit für 35 % der Kinder unter 3 Jahren ein Angebot zur Kindertagesbetreuung in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater zu schaffen. Da der Bedarf regional unterschiedlich hoch sein wird, kann es auf regionaler Ebene zu deutlichen Abweichungen von der bundesweiten Vorgabe von 35 % nach oben oder auch nach unten kommen.

Da Eltern auf Grund ihrer unterschiedlichen Lebenssituation und Bedürfnisse eine größere Vielfalt bei den Betreuungsangeboten benötigen, sieht das zum 1.1.2009 in Kraft getretene Kinderförderungsgesetz (KiföG) den Ausbau der Kindertagespflege vor. 30 % der neu zu schaffenden Plätze für Kinder unter 3 Jahren sollen bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater geschaffen werden. Neben dem Ziel, bis zum Jahr 2013 bundesweit für 35 % der Kinder unter 3 Jahren ein Betreuungsangebot zu schaffen, sieht das Gesetz ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 zudem einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres vor. Ferner soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter 3 Jahren eingeführt werden, „um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen“.

Quelle: Statisches Bundesmat
Hrsg: Statistische Ämter des Bundes und der Länder; erschienen im Januar 2011 download hier

   

Kindertagesbetreuung ist ein wichtiger Aspekt in der Alltagswirklichkeit von Eltern.

Der Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen 2010

Neben dem quantitativen Ausbau steht insbesondere die qualitative Betreuung im Mittelpunkt der Diskussion.

Der Personalschlüssel ist ein wichtiges Kriterium zur Beurteilung der Qualität der Erziehung sowie der Bildung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen. Informationen hierzu finden Sie im erstmalig veröffentlichten Personalschlüssel für verschiedene Gruppentypen in Kindertageseinrichtungen . Auf Länderebene fallen die Vergleichswerte für das Betreuer-Kind-Verhältnis unterschiedlich stark aus.

 

Fast jeder zweite Euro wird vom Zahnarzt privat abgerechnet

In dem WIP-Diskussionspapier „Ein Vergleich der zahnärztlichen Vergütung nach GOZ und Bema“ wird unter Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) festgehalten, dass im Jahr 2007 eine Zahnarztpraxis im Durchschnitt einen Umsatz von 462.000 Euro erzielt hat. Auf Privatabrechnungen entfiel hierbei ein Anteil von 48,1 Prozent des Umsatzes.

Im Vergleich zu der vorangegangenen Erhebung aus dem Jahr 2003 sei der Praxisumsatz zwar nur um 1,1 Prozent gestiegen. Die Einnahmen aus privater Abrechnung stiegen allerdings um 15,5 Prozent von 192.000 auf 222.000 Euro. 2003 hatten Privatabrechnungen einen Anteil von 42,1 Prozent.

„Die Vergütung über die GOZ hat damit an Gewicht gewonnen und trägt auch im wachsenden Maße zum Reinerlös der Zahnärzte bei“, wird in dem WIP-Report festgestellt. Und wegen des eingeschränkten Leistungsangebots der GKV müssten auch immer mehr GKV-Versicherte privat in die Tasche greifen und sich nach GOZ abrechnen lassen. Eine GOZ-Novellierung gehe also alle an.

Quellenauszug: Versicherungs Journal

Geschenkgutscheine des Arbeitgebers können lohnsteuerbefreit sein

Ob Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer als zu versteuernder Barlon oder steuerfreie Sachzuwendung zu qualifizieren sind, richtet sich grundsätzlich nach der arbeitsvertraglichen Vereinbarung. Dies geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des BFH hervor.

Entscheidend für die steuerrechtliche Beurteilung sei der Rechtsgrund der Leistung und welche Leistung der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber selbst beanspruchen könne. Unerheblich sei hingegen die Art und Weise der Leistungserbringung. Seine bisher anders lautende Rechtsprechung hat der BFH damit ausdrücklich aufgegeben (Urt. v. 11.11.2010, Az. VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10).
Die Richter des für Lohnsteuerangelegenheiten zuständigen VI. Senats des Bundesfinanzhofes (BFH) hatten sich in insgesamt drei Verfahren mit der Frage zu befassen, wie es steuerrechtlich zu bewerten ist, wenn etwa der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer das Recht eingeräumt, auf seine Kosten gegen Vorlage einer Tankkarte bei einer bestimmten Tankstelle bis zu einem Höchstbetrag von 44 Euro monatlich zu tanken oder dem Arbeitnehmer anlässlich dessen Geburtstages Geschenkgutscheine einer großen Einzelhandelskette über 20 Euro schenkt.

Während die Arbeitgeber diese Zuwendungen jeweils als Sachlohn beurteilten und angesichts der Freigrenze keine Lohnsteuer einbehielten, waren die Finanzämter auf Grundlage von Verwaltungserlassen von nicht steuerbefreitem Barlohn ausgegangen und hatten entsprechende Lohnsteuerhaftungs- und Nachforderungsbescheide erlassen.

Die Zuwendungen seien als (steuerfreie) Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG zu qualifizieren, stellten die Richter nun klar. Es sei unerheblich, ob der Arbeitgeber seine Zahlung an den Arbeitnehmer mit der Auflage verbinde, den empfangenen Geldbetrag nur in einer bestimmten Weise zu verwenden (Urt. v, 11.11.2010, Az. VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10).
Quelle: mbr/LTO-Redaktion

Betrüger nutzen Autokennzeichen aus dem Internet

Kriminelle Banden verwickeln private Autoverkäufer in Versicherungsbetrug – Nummernschild stets unkenntlich machen.

Das Auto fotografieren, die Daten einstellen – fertig: Viele Privatleute verkaufen ihre Autos über das Internet. Betrüger nutzen das mit einer neuen Masche aus. Sie geben sich als Kaufinteressent aus und verwickeln die ahnungslosen Verkäufer in einen Versicherungsbetrug. Dafür suchen die kriminellen Banden gezielt nach Angeboten, bei denen das Kfz-Kennzeichen sichtbar ist. Weitere Informationen sammeln sie bei einem
Telefongespräch. Mit einer gefälschten Rechnung für einen Glasschaden kassieren sie dann im Namen des echten Versicherten ab. Karl Walter, Kfz- Experte beim Infocenter der R+V Versicherung, erklärt diese Betrugsmasche – und warum Verbraucher das Autokennzeichen auf Fotos immer unkenntlich machen sollten.

Mittwoch, 9. Februar 2011

Dieses Jahr noch Rentenbeginn mit 60 sichern!

Für öffentlich geförderte Altersvorsorgeverträge ist das Datum 31.12.2011 wichtig: 

Wer bis dahin eine Riester- oder Rürup-Rente abschließt, kann noch mit einem möglichen Auszahlungsbeginn ab dem 60. Lebensjahr kalkulieren.

Wir beraten Sie umfassend, versichert bei Putton

Neue Versicherungsgesellschaften auf dem deutschen Markt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht hat für den Monat Januar 2011 eine Übersicht über Versicherer veröffentlicht, die erstmals im deutschen Markt tätig werden, ihre bisherige Tätigkeit ausweiten oder einschränken oder sonstige Veränderungen vorgenommen haben.

Im aktuellen BaFin-Journal sind unter anderem 24 Versicherungs-Gesellschaften und Pensionskassen aufgeführt, bei denen es Veränderungen im Namen, in der Adresse oder vor allem auch im Geschäftsbetrieb gegeben hat.

Dienstleistungsverkehr nutzen vor allem Briten

Eine Mehrzahl der Fälle betrifft ausländische und hier in erster Linie britische und irische Versicherungs-Unternehmen, die teils im Dienstleistungsverkehr und teils mit eigener Niederlassung in Deutschland tätig sind oder werden, in einem Fall auch die Tätigkeit eingestellt haben.

Aber auch bei deutschen Versicherern gibt es Veränderungen. Dies reicht von der Bestandsübertragung bei einer kleinen Sterbekasse im Ruhrgebiet bis hin zur Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs in den Niederlanden durch die Ergo Versicherung.

download: BaFinJournal, Ausgabe Januar 2011 (pdf/816 KB)

Quelle: Versicherungs Journal

 

 

Wenn der Finanzbeamte dreimal klingelt

Ein Gewerbetreibender, der seine Pflichten gegenüber seinem Finanzamt verletzt, kann seine Gewerbeerlaubnis verlieren. Das geht aus einem in der letzten Woche veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 26. Januar 2011 hervor (Az.: 6 L 18/11.MZ).

Allianz Versicherung investiert kräftig in erneuerbare Energien

Seit dem Jahr 2005 hat der Allianz-Konzern in mehr als 30 Windfarmen und Solarparks über eine Milliarde Euro investiert. Konzern-Vorstand Dr. Joachim Faber, der die Arbeitsgruppe „Klimaschutz in der Finanzwirtschaft“ geleitet hatte, machte vor der Presse in Berlin deutlich, dass die Politik vor allem für verlässliche Rahmenbedingungen sorgen müsse. Grundsätzlich könne die Versicherbarkeit von neuen oder bestehenden Technologien durch die Versicherungswirtschaft gewährleistet werden.

Dienstag, 8. Februar 2011

Schöne Frauen verleiten Männer zum Risiko

Männer, denen hübsche Frauen gegenübersitzen, wählen eine riskantere Strategie – im Spiel und bei der Geldanlage. Frauen lassen sich nicht so leicht beeindrucken.

Quelle

Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung

Die Datenbank aller Informationspflichten (WebSKM) ist ein zentraler Bestandteil des Programms "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" (April 2006) der Bundesregierung. Sie gibt einen umfassenden Überblick über die bürokratischen Pflichten und deren Belastung für die Wirtschaft, die Bürger und die Verwaltung.

Inhalt
 
WebSKM enthält Informationspflichten aus Bundesgesetzen, Rechtsverordnungen und teilweise auch Verwaltungsvorschriften, die die Wirtschaft, Bürger und die Verwaltung in Deutschland betreffen. Informationspflichten aus europäischem und internationalem Recht wurden in die Messung der Bürokratiekosten dann aufgenommen, wenn die entsprechenden Gesetze und Verordnungen durch einen Rechtsetzungsakt des Bundesgesetzgebers in nationales Recht umgesetzt wurden.
 

Tarifdatenbank - Tarifverträge - Tarifinformationen


Mit der Tarifdatenbank können Sie kostenfrei Informationen über die Tarifverdienste in einzelnen Branchen und Regionen sowie über wichtige tarifliche Regelungen, wie zum Beispiel Arbeitszeit, Sonderzahlungen oder Urlaubsdauer, online abrufen. Der Zugriff auf die Tarifdatenbank erfolgt über eine Suchmaske, in der Angaben zum Bundesland, Wirtschaftszweig, Beruf oder Tarifgebiet eingegeben werden. Aus der Trefferliste können Sie den gewünschten Tarifvertrag direkt auswählen. Sofern vorhanden, lassen sich die Vorgänger-Tarifverträge anzeigen, sodass auch Veränderungen der Tarifinhalte nachvollziehbar sind. Alle Ergebnisse können als PDF-, XLS- oder CSV-Dateien exportiert werden.

Die Tarifdatenbank wird laufend um neue Tarifverträge sowie um aktuelle Tarifinformationen ergänzt.

Die Tarifdatenbank richtet sich an unterschiedliche Interessengruppen. Hier finden Sie spezifische Informationen 

für Nutzer, die Angaben zu einzelnen Tarifverdiensten und tariflichen Regelungen suchen,


für Unternehmen, die zu den Verdiensterhebungen melden sowie


für die Statistischen Landesämter.

Montag, 7. Februar 2011

Gesundheitsförderung in Kindertageseinrichtungen


Spielen, toben, lecker essen! Die Freude an einer gesunden Lebensweise sollten Kinder so früh wie möglich entdecken, um sich langfristig wohl fühlen zu können und gesund zu bleiben. Die Aufgabe von uns Erwachsenen ist es, die Kleinen bei diesen Entdeckungen zu unterstützen. "Fit von klein auf" lautet deshalb die bundesweite Gesundheitsinitiative der Betriebskrankenkassen, die Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen sowie Eltern praktisch unterstützt. Mit dem Ziel, das Leben der Kinder gesünder zu gestalten und ihre gesundheitlichen Kompetenzen deutlich zu stärken.

Mit diesem Online-Portal möchte der BKK Bundesverbandes und BKK Landesverbandes NRW Ihnen einen detailierten Einblick in die einzelnen Elemente der Initiative geben. Im Mittelpunkt von "Fit von klein auf" stehen dabei

die Gesundheitswettbewerbe,
die BKK Patenschaft mit dem Gesundheitskoffer "Fit von klein auf" sowie
das brandaktuelle MachMit-Programm für Eltern.


Fit von klein auf - jetzt auch im BKK-webTV
Das Video "Fit von klein auf" im webTV des BKK-Landesverbandes NRW gewährt Ihnen einen ganz besonderen Einblick in den Gesundheitskoffer "Fit von klein auf". Hier geht´s direkt zum Video...

Neu im Programm!
Online-Fortbildung "Gesundheitspädagogik in der Kindertageseinrichtung"

Die internetbasierte Fortbildung richtet sich an Erzieherinnen und Erzieher. Ziel der Fortbildung ist die Befähigung zum Einbezug gesundheitsförderlicher Aspekte in den pädagogischen Alltag. Der Online-Kurs, als lebendiger Mix aus Theorie und Praxis, schließt nach
14 Wochen (ca. 5 - 7 Wochenlernarbeitszeit) mit einem Zertifikat ab.

Die Module behandeln u. a. die Themen Gesundheit & Gesundheitsförderung, Bewegungs-, Ernährungs- und Entspannungspädagogik sowie Lebenskompetenzförderung und Betriebliche Gesundheitsförderung.

R+V Versicherung ist 2010 weiter gewachsen

Der Versicherer R+V ist 2010 auf Wachstumskurs geblieben. Im vergangenen Jahr sei der Bestand um 240 000 neue Kunden ausgebaut worden, teilte der zum genossenschaftlichen Finanzverbund gehörende Konzern am Donnerstag in Wiesbaden mit. In allen Segmenten habe es ein "exzellentes Neugeschäft" gegeben. Die Gruppe steigerte die Bruttobeitrags-Einnahmen um 4,9 Prozent auf 11,5 Milliarden Euro. Zahlen zum Ergebnis will R+V erst bei der Bilanz-Pressekonferenz am 12. April

VR Banken: Gebühren bei der Geldkarte

Wenn Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken ihre Geldkarte aufladen, müssen sie dafür Gebühren zahlen. Darauf weist die Zeitschrift "Ökotest" hin.

Laut der Zeitung belaufen sich diese Gebühren auf bis zu 51 Cent. Sie fallen selbst dann an, wenn Kunden dazu Geldautomaten von Banken des eigenen Verbandes nutzen. Anders sei dies bei den Sparkassen und Mitgliedern der Cash Group wie Commerzbank, Deutsche Bank, HypoVereinsbank und Postbank. Hier ist das Aufladen der Zeitung zufolge kostenlos, wenn Kunden dazu Automaten des eigenen Verbandes nutzen.

Die Geldkarten-Funktion ist im Allgemeinen in die EC-Karte eingebaut und dient als Kleingeldersatz. Kunden können sie zum Beispiel an Park- oder Zigarettenautomaten nutzen. Die Karte kann mit bis zu 200 Euro aufgeladen werden.

Bestnote für acht Lebensversicherer im Rating 2010


In wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist es besonders wichtig, einen leistungsfähigen Lebensversicherer mit solider Zukunftsperspektive zu haben. Die Agentur Morgen & Morgen erstellt daher jedes Jahr als Orientierungshilfe ein Profil fast aller deutschen Anbieter. In der Spitzengruppe des Ratings 2010 gab es für acht Unternehmen die Bestnote „stark überdurchschnittlich“.

Das aktuelle Rating analysierte Daten von 73 Lebensversicherern. Auf den vorderen Plätzen landeten drei Vorjahressieger: Der Marktführer Allianz sowie die Assekuranzen Europa und Debeka. Eine Topbewertung gab es diesmal außerdem für auffällig viele genossenschaftliche Versicherer: R+V AG, R+V a.g. und Volkswohl Bund. Die beiden auf Vereinsbasis organisierten Anbieter DEVK Eisenbahn und LVM rückten neu in die Spitzengruppe auf. Weitere 18 Unternehmen qualifizierten sich als „überdurchschnittlich“.

Wenig Hoffnung auf höhere Überschussbeteiligung

Trotz des insgesamt guten Abschneidens der Lebensversicherer im Rating: Kunden sollten sich auch im Jahr 2011 keine großen Hoffnungen auf steigende Überschussbeteiligungen bei Kapital-Lebensversicherungen machen.

In der Auswertung neuer Signaldaten sieht Martin Zsohar von Morgen & Morgen eher ein „schlechtes Zeichen hinsichtlich der Überschussbeteiligung für 2011“. Allerdings wertet er die Lage nach der Finanzkrise 2008 nun als stabilisiert. „Wenn auch weiterhin auf niedrigem Niveau“, wie er hinzufügt.

Die Verlierer des Ratings 2010

In Zeiten stagnierender Durchschnittsrenditen rückt die langfristige Leistungsfähigkeit der Lebensversicherer stärker in den Kundenfokus. Weniger solide Zukunftsperspektiven versprechen in dieser Hinsicht die im Rating als „stark unterdurchschnittlich“ bewerteten Unternehmen. Dazu gehören
  • Arag,
  • Familienfürsorge,
  • Inter,
  • Münchener Verein,
  • Universa und
  • VPV.


 

Nur begrenzter Versicherungsschutz für Ägypten-Reisen

Deutsche Urlauber, die derzeit in Ägypten sind und ihre Reise vorzeitig beenden wollen, können nach Angaben des Bundes der Versicherten (BdV) nicht auf die Übernahme von Mehrkosten aus einer Reiseabbruchversicherung hoffen.

Zwar helfe der Krisenstab des Auswärtigen Amtes, die Deutsche Botschaft in Kairo, Reiseveranstalter und Fluggesellschaften den Deutschen beim Rücktransport. Doch eine Reiseabbruchversicherung, die etwa Mehrkosten einer Rückreise erstatten soll, zahle in einem solchen Fall nicht, so der BdV. Hartmuth Wrocklage, Vorstandschef des BdV: "Im Kleingedruckten ist genau geregelt, bei welchen Ereignissen der Versicherer eintritt. Unruhen im Urlaubsland zählen nicht dazu."

Nötige und unnötige Versicherungen

Welche Sie brauchen und welche Sie sich sparen können
Wer den Empfehlungen eines unternehmensabhängigen Versicherungsvertreters blindlings vertraut, zahlt oft mehr als er müsste und ist im Extremfall nicht gegen die wichtigsten Risiken abgesichert.

Am staatlich vorgeschriebenen Versicherungs-Pflichtprogramm kommt ohnehin niemand vorbei. Doch nicht alle Risiken werden durch die Pflichtversicherungen abgedeckt, man muss also privat vorsorgen.

Welche Versicherungen Sie wirklich brauchen und auf welche Sie verzichten können, machen Sie mit mir Ihren VersicherungsCheck.

Ich bin meinen Versicherungsnehmern verpflichte und garantiere mit meinem Namen, versichert bei Putton.

Nur 37 Prozent glauben an die Kompetenz ihres Beraters.

Kunden wünschen bessere Beratung

Der Versicherungsberater soll immer das für den Kunden beste Produkt anbieten. Das wünschen sich zumindest 80 Prozent der deutschen Kunden von ihrem Versicherungsberater und wissen darum, dass zwischen Wunsch und Wirklichkeit mitunter enorme Diskrepanzen bestehen. Das ergab eine Studie des IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung.

So glaubt nur jeder zweite Kunde der Ergo Versicherung und der HDI, dass sich der Kunde darauf verlassen kann, dass der Berater das für ihn beste Produkt anbietet. Wesentlich besser schätzen die Kunden der Versicherungen VHV, Generali, Gothaer, DEVK, AachenMünchner und R+V Versicherung. Ca. 66 Prozent der Kunden sind weitgehend zufrieden mit der Fachkompetenz des Beraters. 

Am zufriedenesten mit der Produktauswahl ihres Berater sind Kunden der Zurich Versicherung. Fast 72 Prozent der Kunden verlassen sich darauf, dass der Versicherungsberater das geeignetste Produkt anbietet. Die niedrigste Zufriedenheit äußerten Kunden der Cosmos. Nur 37 Prozent glauben an die Kompetenz ihres Beraters.

R+V-Gruppe meldet „exzellentes Neugeschäft“

Hoch zufrieden mit dem Geschäftsjahr 2010 zeigt sich ebenso Dr. Friedrich Caspers, der Vorstandsvorsitzende der R+V Versicherung AG. Er freut sich insbesondere über ein „exzellentes Neugeschäft“ in allen Segmenten, was erneut vor allem der erfolgreichen Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Banken zu verdanken sei.

Insgesamt stiegen die gebuchten Bruttobeiträge der R+V-Gruppe 2010 um 4,9 Prozent auf 11,5 Milliarden Euro. Auf die R+V Lebens- und Pensionsversicherer entfallen davon „stabil“ 5,6 Milliarden Euro.

Lebensversicherung wiederholt Vorjahres-Rekord

Entgegen dem Markttrend seien die laufenden Beiträge bei ihnen um 2,4 Prozent auf 3,3 Milliarden Euro gewachsen. Im Neugeschäft werde „bewusst auf kurzfristige Anlagegeschäfte mit Laufzeiten von wenigen Jahren“ verzichtet, betonte Caspers.

Trotzdem hätte die R+V in der Lebens- und Pensionsversicherung mit einem Neubeitrag von 2,74 Milliarden Euro das Rekord-Neugeschäft des Jahres 2009 wiederholen können. Ein starkes Wachstum habe auch in der betrieblichen Altersversorgung verzeichnet werden können.

Deutliche Zuwächse in Kranken und Schaden

Von einem neuerlichen zweistelligen Wachstumssprung berichtete er außerdem in der Krankenversicherung. Die gebuchten Bruttobeiträge seien hier um 13,7 Prozent auf 254 Millionen Euro angewachsen, die Zahl der versicherten Personen habe um 8,3 Prozent auf 495.500 zugelegt.

Weitere Marktanteile konnten den Angaben zufolge im Berichtsjahr in der Schaden- und Unfallversicherung hinzugewonnen werden. Das Beitragsplus habe hier insgesamt sechs Prozent auf 3,9 Milliarden Euro betragen.

Prozentual noch stärker, nämlich um 7,9 Prozent auf 1,6 Milliarden Euro, habe das Kfz-Geschäft zugelegt. Damit habe die R+V ihre Position als drittgrößter Kfz-Versicherer „gefestigt und weiter ausgebaut“.

Quelle: Versicherungs Journal

Neuer Ratgeber zur Altersvorsorgeplanung

Mit dem neuen Buch „Altersvorsorge richtig planen – Die besten Strategien für die finanzielle Absicherung“ will die Verbraucherzentrale NRW umfassende Informationen für eine solide Planung vermitteln. Lob gibt es für die betriebliche Altersvorsorge. Versicherungsprodukte sind nach Meinung der Autoren hingegen nur in den allerwenigsten Fällen geeignet.

Der Ratgeber der Verbraucherzentrale NRW zur Altersvorsorge enthält Informationen über nahezu alle gängigen Kapitalanlagen. Neben Versicherungstarifen werden auch Bank- und Bausparprodukte sowie Aktien, Anleihen Zertifikate und Investmentfonds behandelt. Selbst der direkten Immobilienanlage ist ein ganzes Kapitel gewidmet.

Darüber hinaus nehmen die Bedarfsplanung sowie verschiedene Altersvorsorge-Strategien für alle Altersgruppen großen Raum ein. Hilfen bei der Entscheidungsfindung sollen die Checklisten, Übersichten und Berechnungsbeispiele geben. Auch über gesetzliche Rentenversicherung, steuerliche Behandlung in der Erwerbs- und Rentenphase und diverse Fördermöglichkeiten informiert der Ratgeber.

Hilfen bei der Bedarfsplanung

Bei der Berechnung der notwendigen Sparraten und des Bedarfs im Alter weisen die Autoren darauf hin, dass die alte Faustformel, wonach im Alter 30 Prozent weniger verfügbares Einkommen benötigt wird, nicht mehr zeitgemäß sei. Schließlich werden Ruheständler zunehmend aktiv und dementsprechend müssen hierfür auch die finanziellen Voraussetzungen gegeben sein.

Neben allgemeinen Hilfestellungen enthält das Kapitel Checklisten und Tabellen, die den Leser bei der Ermittlung der erforderlichen Sparrate unterstützen sollen. Das Thema Inflation findet in diesen Beispielrechnungen allerdings keine Berücksichtigung.

Stattdessen erfolgt bereits in diesem Kapitel die Warnung, sich kein „Produkt vom Finanzvertrieb aufschwatzen zu lassen“. Bei den Vermittlern stünde nämlich in erster Linie der schnelle Abschluss provisionsträchtiger Standardangebote im Fokus, statt mit dem Kunden eine individuelle Versorgungsstrategie unter Berücksichtigung bestehender Bausteine zu erarbeiten.

Banksparpläne bei Riester oft erste Wahl

Großen Raum innerhalb des Buchs nehmen die geförderten Vorsorgeformen einschließlich deren Produkte ein. So spiegeln sich die bekannten Kritikpunkte der Verbraucherschützer zu Versicherungslösungen insbesondere im Kapitel zur Riester-Rente wieder.

Dementsprechend werden eher Banksparpläne hervorgehoben. Diese seien in puncto Sicherheit und Kosten das beste Produkt – zumindest in der Ansparphase. Insbesondere für Ältere und Sicherheitsorientierte sowie für Anleger, die eine spätere Entnahme zur Eigenheim-Finanzierung planen, sei das Produkt geeignet.

Es wird jedoch auch herausgestellt, dass die Rentenphase bei Banksparplänen noch nicht durchkalkuliert ist. Daher empfehlen die Autoren, einen Tarif mit geringen Wechselgebühren auszuwählen, um vor der Verrentungsphase den Austausch durch einen attraktiveren Banksparplan kostengünstig durchführen zu können.

Qualität der Anbieter entscheidend

Bei der klassischen Riester-Rentenversicherung müsse der Sparer sehr stark auf die Qualität der Anbieter achten, insbesondere hinsichtlich der Verrentungsfaktoren. Bemängelt wird neben den mäßigen Renditeaussichten die Kalkulation einer lebenslangen Rente. Demnach könne dies für Menschen mit geringerer Lebenserwartung zu einem schlechten Geschäft werden. Die Rentenversicherung sei also „derzeit nicht unbedingt das geeignete Produkt“. Weshalb der Sicherheitsaspekt schlechter bewertet wird als beim Banksparplan, erfährt der Leser allerdings nicht.

Bei den Fondspolicen werden hohe Kosten und das erhöhte Risiko bemängelt. So seien solche Tarife – wenn überhaupt – nur für Sparer geeignet, die bis zum Vertragsende durchhalten und vor Rentenbeginn nicht auf das Kapital zugreifen wollen.

Fondssparpläne empfehlen die Autoren für junge und risikofreudige Anleger. Den guten Renditechancen werden die gleichen Nachteile gegenübergestellt, die auch für Banksparpläne geäußert wurden.

Riester-Bausparverträge werden nur für den Fall empfohlen, dass ein späterer Eigenheimerwerb fest eingeplant ist. Alternativ sei ein Banksparplan mit späterer Kapitalentnahme und gleichzeitigem Abschluss eines geförderten Darlehens interessant. Letzteres dürfte ohnehin die attraktivste Variante darstellen, so die Autoren, wobei das bürokratische Monstrum Wohnförderkonto dieses Modell deutlich verkompliziere.

Rürup selten ein gutes Geschäft

Die anderen geförderten Altersvorsorgeformen werden unterschiedlich bewertet. Die Rürup-Rente sei „selten ein gutes Geschäft für den Versicherten“. Lediglich ein klassischer Tarif könne für einen älteren Sparer aufgrund der steuerlichen Behandlung eine Option sein. Bemängelt werden insbesondere die restriktiven gesetzlichen Vorgaben bei der Flexibilität.

Besonders hart gehen die Autoren mit fondsbasierten Basisrenten mit Garantie ins Gericht. Diese seien – mit dem Hinweis auf „Börsengewinne ohne Risiko“ ausgestattet – vor allem Marketingprodukte der Versicherungswirtschaft. Der Renditevorteil gegenüber klassischen Tarifen werde aber durch die Mehrkosten der Fondsanlage schnell aufgefressen.

Positiv wird hingegen die betriebliche Altersvorsorge bewertet – nicht zuletzt wegen der hohen Förderung, die im Rahmen der Entgeltumwandlung zum Tragen kommt. Diejenigen, die wirklich etwas für das Alter zurücklegen möchten, seien mit der bAV deutlich besser beraten als mit Riester.

Der rund 250 Seiten starke Ratgeber kann über die Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg bestellt werden. Der Preis beträgt 12,90 Euro zuzüglich Versandgebühren.

Tagfahrlicht gefährdet schwache Verkehrsteilnehmer und Motorradfahrer nicht

Neue Untersuchung zeigt aber auch keine Vorteile für die Verkehrssicherheit.

Ab Montag, 7. Februar 2011, dürfen europaweit neue Fahrzeugmodelle nur noch dann zugelassen werden, wenn sie mit einem sogenannten Tagfahrlicht ausgerüstet sind. Aus diesem Grund hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Berlin in einem zweieinhalbjährigen Projekt gemeinsam mit der Technischen Universität Berlin und dem Forschungsinstitut Human-Factors-Consult untersucht, welche Auswirkungen das Fahren mit Licht am Tage auf die Sicherheit im Straßenverkehr, vor allem für schwächere Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger und Radfahrer sowie Motorradfahrer, hat.

Hier war lange vermutet worden, dass diese in dem "Mehr" an Licht untergehen und dadurch auch häufiger in riskante Situationen oder Unfälle verwickelt werden würden. Unter anderem hatte diese Vermutung in Österreich dazu geführt, dass die zuvor geltende Verpflichtung, am Tage mit Licht zu fahren, zum 1. Januar 2008 wieder aufgehoben wurde.

Nach umfangreichen Versuchsreihen im Lichtkanal, im Fahrsimulator und im realen Straßenverkehr kann die UDV rechtzeitig zur Einführung des Tagfahrlichts in Europa jetzt Entwarnung geben: Weder wird der Blick von Autolenkern durch Tagfahrlicht "gebunden", noch wird ein schwacher Verkehrsteilnehmer später oder gar nicht gesehen. Negative sicherheitsrelevante Einflüsse auf schwächere Verkehrsteilnehmer waren in verschiedenen Szenarien nicht zu messen.  Auch Motorradfahrer, die bislang tagsüber schon mit Licht unterwegs sind, werden durch beleuchtete Autos nicht so "maskiert", dass sie beispielsweise dem Gegenverkehr nicht mehr auffallen.

Bei trübem Wetter oder Regen erfolgt zwar eine etwas längere Blickzuwendung auf das beleuchtete Auto, die jedoch nicht zu Lasten anderer Verkehrsteilnehmer geht.

Fakten in Kürze:

Die meisten der bisherigen Studien zum Thema Tagfahrlicht liefern  keine verlässlichen Daten. Das gilt sowohl für die Pro- als auch für die Contra-Studien. 

Tagfahrlicht gefährdet Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer nicht. Vor allem bei Regen, trübem Wetter und hohen Hell-Dunkel-Kontrasten (Alleen) empfiehlt es sich, tagsüber mit Licht zu fahren. Es konnten keine nennenswerten positiven Effekte auf die Verkehrssicherheit durch das Tagfahrlicht festgestellt werden. 

Tagfahrlicht sollte künftig aus ökologischen Gründen energiesparend beispielsweise mit LED-Leuchten ausgeführt werden. 

Wer Tagfahrlicht nachrüstet, sollte auf die richtige Schaltung (Aus beim Einschalten des Abblendlichtes) sowie auf den gesetzlich vorgeschriebenen Einbauort an der Fahrzeugfront achten. 

Ab dem 7. Februar 2011 müssen alle neuen Pkw- und Kleintransporter-Modelle mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, ab dem 7. August 2012 auch alle Busse und Lkw.

Weitere Informationen unter www.udv.de. Ein Film zum Thema ist auch unter www.youtube.com/Unfallforschung zu sehen.

Quelle: GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen

Eine Ursachenanalyse auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2006

Mit einem Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen (Gender Pay Gap) von gegenwärtig rund 23 % zählt Deutschland europaweit zu den Ländern mit dem höchsten geschlechtsspezifischen Lohnabstand. Gerade vor dem Hintergrund, dass ein geringer finanzieller Spielraum auch die gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten verringert, erscheint es besonders wichtig, das Ausmaß des Verdienstabstandes zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten zu quantifizieren und die zugrunde liegenden Ursachen zu ermitteln.

Aktuelle Veröffentlichungen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied auf Basis der amtlichen Statistik beschränken sich aufgrund von Vereinbarungen auf Ebene der Europäischen Union (EU) lediglich auf den „unbereinigten Gender Pay Gap“, das heißt die verschiedenen Ursachen des Lohnunterschieds bleiben unberücksichtigt. Aussagen zur Höhe des „bereinigten Gender Pay Gap“ werden nicht getroffen. Die Verwendung des bereinigten Indikators bietet den Vorteil, die Höhe des Verdienstunterschiedes von weiblichen und männlichen Arbeitnehmern mit vergleichbaren Eigenschaften quantifizieren zu können. Für die Betrachtung des unbereinigten Gender Pay Gap spricht dagegen die Möglichkeit, auch den Teil des Verdienstunterschiedes zu erfassen, der durch unterschiedliche Zugangschancen beider Geschlechtergruppen auf bestimmte Tätigkeitsfelder oder Positionen verursacht wird, die möglicherweise ebenfalls das Ergebnis be nachteiligender Strukturen sind.

Primäres Ziel der folgenden Analysen war es, dazu beizutragen, die oben beschriebene Informationslücke zu überwinden. Im Zentrum der Auswertungen steht die Ermittlung des bereinigten Gender Pay Gap sowie eine detaillierte Ursachenanalyse auf Basis der Verdienststrukturerhebung 2006. Die Auswertungen sind Teil eines vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projektes.