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Montag, 17. Januar 2011

Arzneimittel - Rabatte für Privatversicherte

Seit Jahresbeginn gelten auch für die rund 8,9 Millionen privat Krankenversicherten die von der bürgerlichen Regierungskoalition beschlossenen Einsparungen im Arzneimittelmarkt. Im Gegensatz zu den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), bei denen der Rabatt direkt an der Ladentheke der Apotheke abgezogen und verrechnet wird, müssen Mitglieder der privaten Krankenversicherung (PKV) nach wie vor den vollen Preis zahlen.

Nach dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG), das am 27. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden war und das im Wesentlichen zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, werden die Rabatte über ein besonderes Inkassosystem gewährt (VersicherungsJournal 12.11.2010).

Zu diesem Zweck gründeten der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. und die Träger der Beihilfe in Köln das Gemeinschaftsunternehmen „Zesar“ – Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten GmbH.

Ab dem zweiten Quartal wird Zesar mit dem Inkasso beginnen

Zesar wird nach Angaben des PKV-Verbands künftig für die 43 Mitgliedsunternehmen und die etwa 11.000 Beihilfestellen in Deutschland die neuen Rabattansprüche gegenüber den Arzneimittelherstellern geltend machen. Mit dem Inkasso der Rabatte sei Anfang des zweiten Quartals zu rechnen.

Die neue Gesellschaft habe zu Jahresbeginn den Betrieb aufgenommen und die ersten Mitarbeiter seien eingestellt worden. Zudem wurde die technische Infrastruktur für die Erfassung insbesondere in den Beihilfestellen umgesetzt.

Zu Geschäftsführern von Zesar wurden Christian Hälker für den PKV-Verband und Joachim Schmidt aus dem Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen für die Beihilfe berufen.

Einsparungen dürften sich auf 300 Millionen Euro summieren

Die Branche erwartet den Angaben zufolge, dass sich die Einsparungen für PKV und Beihilfe auf etwa 300 Millionen Euro pro Jahr belaufen.
Der neuen gesetzlichen Regelung zufolge zahlen die Versicherten in der Apotheke den vollen Medikamentenpreis und erhalten die vereinbarte Erstattung auf dem bisherigen Weg von ihrer Beihilfestelle oder dem PKV-Unternehmen.

Anschließend fordert Zesar von den Pharmaunternehmen den gesetzlichen Herstellerrabatt in Höhe von 16 Prozent ein. Für die Erstattung sei es zwingend, dass die Apotheken die Apothekenkennziffer auf das Rezept aufbrächten. Die erzielten Rabatte führt Zesar anschließend an die Versicherer und Beihilfestellen ab.

Rabatte dienen ausschließlich der Kostendämpfung

Der PKV-Verband wies darauf hin, dass nach gesetzlicher Vorgabe die Rabatte ausschließlich zur Senkung der Prämien oder zur Prämienstabilisierung verwendet werden dürfen.

Im Beihilfebereich dienen die Rabatte dazu, die Ausgaben zu reduzieren, um damit das Leistungsniveau der Beihilfe von Bund und Ländern zu sichern.

Quelle: Versicherungsjournal



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