Auch die geplante Reform der Pflegeversicherung wird es wohl nicht schaffen, dass die Mittel aus der gesetzlichen Pflegeversicherung im Alter den finanziellen Bedarf bei der Versorgung der Pflegebedürftigen abdecken werden.
Insbesondere diejenigen, die heute ihre pflegebedürftigen Eltern versorgen und kinderlos sind, müssen damit rechnen, im Alter ohne Hilfe dazustehen. Frauen dürften noch stärker davon betroffen sein, weil sie häufiger im Alter alleine sind.
Rechtzeitig vorsorgen
In einem Beitrag in Heft 2/2011 stellt Finanztest dar, was getan werden muss, um „Gut versichert für die Pflege“ zu sein.
Auch wenn die heute 50- bis 60-Jährigen noch nicht wissen, was in 20 oder 30 Jahren auf sie zukommen wird, können auf der Basis der heutigen Daten Richtwerte berechnet werden. Danach wird die Lücke so aussehen:
| Pflege zuhause | Finanzielle Lücke im Monat |
| Pflegestufe I | 500 Euro |
| Pflegestufe II | 1.200 Euro |
| Pflegestufe III | 2.200 Euro |
| Pflege im Heim | Finanzielle Lücke im Monat |
| Pflegestufe I | 700 Euro |
| Pflegestufe II | 900 Euro |
| Pflegestufe III | 1.200 Euro |
Quelle: Finanztest
Die meisten Tarife, die in die Untersuchung einbezogen wurden, zahlen erst bei der Pflegestufe III die volle vereinbarte Summe. Dabei sind 87,5 Prozent aller Pflegebedürftigen in den beiden unteren Stufen und werden zuhause versorgt.
Eine Alternative ist es, wenn der Versicherte selbst festlegen kann, wie hoch die Leistungen in den einzelnen Pflegestufen sein sollen. Dies ermöglicht zum Beispiel der Tarif PZ der Düsseldorfer Versicherung.
Vorsorge für Demenz
Eine weitere Schwachstelle ist, dass trotz der starken Zunahme dieser Erkrankung demenzkranke Menschen keine Pflegestufe bekommen, sofern sie sich noch selbst waschen und anziehen können – selbst dann, wenn ständig jemand bei ihnen sein muss. Hier zahlen die Allianz und die R+V Versicherungen im Tarif PK zumindest 30 Prozent vom vereinbarten Tagegeld.
Allianz, R+V sowie die Concordia Versicherungen mit ihrem Tarif PT und die PZT-Tarife der LVM Versicherung werden auch beim erforderlichen Nachweis der Pflegebedürftigkeit positiv hervorgehoben. Sie schließen sich einfach an die Einstufung der gesetzlichen Pflegeversicherung an.
Andere dagegen, wie beispielsweise die VGH Versicherungen bei ihrem Tarif PTG, verlangen, dass der Pflegebedürftige sich alle paar Monate zu einer Untersuchung außerhalb seiner Wohnung oder seines Pflegeheims begibt.
Europaweit gültig
Weitgehend problemlos ist die europaweite Leistung. Die Hälfte der Versicherer bietet das von sich aus an, andere auf Nachfrage des Versicherten.
Unterschiedlich geregelt ist dagegen die Möglichkeit einer nachträglichen Erhöhung der Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung – bei einigen Versicherern ist dies sogar noch möglich, wenn jemand bereits pflegebedürftig ist, bei anderen ist dies nur bis zu einem bestimmten Höchstalter vorgesehen. Gar nicht möglich ist die Erhöhung bei den Tarifen PTG1 des Deutschen Ring und PTN der Inter Versicherungsgruppe.
Spitzenreiter mit Einschränkungen
Generell rät Finanztest trotz der grundsätzlichen Notwendigkeit der rechtzeitigen Vorsorge, dass nur derjenige eine Pflegetagegeldversicherung abschließen sollte, der sicher ist, dass er die Beiträge auch dauerhaft zahlen kann, da bei einer Vertragskündigung alles verloren ist.
Beim Preis-Leistungs-Verhältnis unterscheiden sich die Angebote für Männer und Frauen deutlich, in jedem Fall müssen Frauen für die gleiche Leistung mehr zahlen. Für sie gibt es nach den Berechnungen von Finanztest die besten Angebote bei der DKV – obwohl hier negativ gewertet wird, dass der Pflegebedürftige auch im Leistungsfall weiter Beiträge zahlen muss –, der VGH und der Allianz.
Für Männer bieten die Allianz, die DKV und die HUK-Coburg Versicherungen mit ihrem Tarif PT Premium das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.
Quelle: VersicherungsJournal
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen