Gute Vorsorge - versichert bei Putton

Freitag, 28. Januar 2011

Das falsche Spiel mit Billigpolicen

Privater Krankenschutz ist ab 50 Euro im Monat zu haben. Doch die Experten raten von derartigen Billitverträgen ab. Die Leistungen seien unzureichend, zudem hätten die Tarife zahlreiche Haken.

FRANKFURT. Der Mann ist 30 Jahre alt, selbstständig und sucht günstigen Krankenschutz. Weniger als 150 Euro würde er gerne bezahlen. Kein Problem, der Vermittler schaut in den Tarifrechner des Datenanbieters Morgen & Morgen und findet Offerten in Hülle und Fülle. 

In seinem Fall ist Axa mit 57,74 Euro Beitrag im Monat der Spitzenreiter. Doch auch die kostengünstig arbeitende Huk-Coburg sowie die zu den Genossenschaftsbanken gehörende R+V liegen mit 76,03 Euro und 93,75 Euro noch unter der Schwelle von 100 Euro. Zwischen 100 und 150 Euro bieten Barmenia, Hanse-Merkur, Hallesche, Arag, Central und DKV - oft mit mehreren Vertragsvarianten.

Was sich so konkurrenzlos günstig anhört, hat jede Menge Haken. Viele Manager, Berater und Analysten lehnen Billigangebote als riskant ab. Die wichtigsten Gründe: Kunden erhielten Leistungen, die teilweise unter der gesetzlichen Konkurrenz lägen. Sie müssten mit saftigen Beitragssteigerungen rechnen.

"Von Billigtarifen hat der Versicherte am Ende nichts"

Zudem widersprechen diese Offerten dem Luxus-Image, das die Branche gerne pflegt: Für weniger als 150 Euro im Monat liegt ein Privatpatient nicht mehr im Einzelzimmer oder wird vom Chefarzt persönlich behandelt. "Ich halte Billigtarife in der privaten Krankenversicherung für problematisch, weil zu viele Leistungseinschränkungen bestehen. Privater Krankenversicherungsschutz sollte eine entsprechende Wertigkeit haben und die hat eben auch ihren Preis", sagt daher Reinhold Schulte, der Vorstandsvorsitzende der Signal Iduna Gruppe. Nebenbei ist Schulte auch Chef im Verband der privaten Krankenversicherer (PKV), doch in dieser Funktion verkneift er sich öffentlich solche Sätze.
Weniger Rücksichten auf empfindliche Kollegen muss Klaus Henkel nehmen. "Von Billigtarifen hat der Versicherte am Ende nichts", schießt der Vorstandschef der Süddeutschen Krankenversicherung (SDK) gegen die Konkurrenz, die solchen Krankenschutz dennoch offensiv propagiert: Die Freude darüber währe nur kurz, denn schon bald setze sich eine Risikospirale in Gang.
Wenn die Kunden im Billigtarif älter und öfter krank würden, ergäben sich Beitragssteigerungen, die wieder durch einen neuen Billigtarif aufgefangen werden müssten. Nicht alle Versicherte könnten dann jedoch in den neuen, abermals günstigeren Tarif wechseln. Die Beitragsfalle schnappt dann zu.

Die SDK verzichtet daher sogar bewusst auf Neugeschäfte um jeden Preis: "Wir verweigern uns Billigtarifen und zu hohen Provisionen", sagt Henkel. So konsequent ist kaum ein Konkurrent, selbst wenn er von Billigtarifen nichts hält. Denn der Wettbewerb ist hart, und niemand möchte gern kampflos seine Kunden ziehen lassen. Henkel jedoch nimmt die damit verbundenen Nachteile in Kauf. Dazu zählt auch, dass viele Makler und freien Vermittler seine Angebote im Regal liegen lassen. Er ist dennoch überzeugt, dass seine Kunden mit vorsichtig kalkulierten Tarifen am Ende besser fahren, weil die Beiträge weniger stark steigen würden.
"Viele Werbeaussagen sind leider nicht präzise"

Die Rating-Agentur Assekurata glaubt das auch und hat die SDK in Sachen Beitragsstabilität von "gut" auf "sehr gut" hochgestuft. Denn der Versicherer stelle sicher, dass keine Ungleichbehandlung von Bestands- und Neukunden im Zuge von Tarifwechseln stattfinde.

Der Geschäftsführer von Assekurata, Reiner Will, beobachtet im Markt immer mehr Angebote für Einsteiger mit abgespeckter Leistung. "Es gibt einige Anbieter und Vermittler, die solche Einsteiger- und auch Billigst-Tarife recht stark propagieren und dabei vor allem auch auf Kunden zielen, die ihren Versicherer wechseln wollen." Diese Tarife taugten jedoch kaum etwas und würden zudem als Lockvogel benutzt: "Viele Werbeaussagen sind leider nicht präzise", moniert Will. Viel Vertrauen in die anschließende Beratung bei Billigtarifen hat Will auch nicht: "Ich bezweifele, dass den Kunden wirklich bewusst gemacht wird, was das für sie bis ins hohe Alter bedeutet."

Zumindest die Berater des Finanzvertriebs MLP verkaufen daher Billigtarife sehr selten. Diese seien "mit Vorsicht" zu genießen, lautet bei MLP das Credo, das auch offensiv an Kunden und Berater vermittelt wird. MLP filtere die besten Produkte und Partner heraus. Was nicht einfach ist, denn insgesamt ständen derzeit rund 2500 Tariflösungen zur Verfügung - von 47 privaten Krankenversicherern.

Quelle: Handelsblatt



 

Donnerstag, 27. Januar 2011

Autofahrer zahlen täglich 4,25 Millionen Euro zu viel für Benzin

BERLIN, 26. Januar (AFP) - Deutschlands Autofahrer zahlen nach Angaben der "Bild"-Zeitung jeden Tag 4,25 Millionen Euro zu viel für Benzin. Das berichtet das Blatt (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf Berechnungen des Automobilclubs ADAC. ADAC-Experte Jürgen Albrecht sprach von "deutlich überhöhten Preisen".

Überlassung von Firmenwagen: Mündliche Absprache kann ausreichen

Die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben entschieden, dass für beitragsrechtlich wirksame Entgeltumwandlungen mündlich getroffene Vereinbarungen ausreichen. Die sozialrechtlichen Vorschriften sehen keine besondere Schriftform vor. 

Vereinbart ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber einen Barlohnverzicht, um dafür den Firmenwagen auch im privaten Umfeld nutzen zu können, ist diese Art von Barlohnumwandlung aus Beitragssicht bisher immer von Bedeutung gewesen, wenn
  • sie arbeitsrechtlich zulässig war,
  • der Verzicht schriftlich niedergelegt worden ist und
  • der Verzicht sich ausschließlich auf künftig fällig werdende Arbeitsentgeltbestandteile bezogen hat.
BSG Urteil sorgt für Klarstellung: mündliche Absprache reicht aus

Die Rechtsprechung (BSG, Urteil v. 2.3.2010, B 12 R 5/09 R) hat zwischenzeitlich folgendes entschieden: Eine arbeitsrechtlich wirksame Vereinbarung zur Überlassung eines Firmenwagens
  • zur privaten Nutzung
  • gegen Verzicht auf Barlohn
ist auch dann beitragsrechtlich zu beachten ist, wenn „nur“ eine mündliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen worden ist. In dem zugrundeliegenden Sachverhalt hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmern ein betriebliches Fahrzeug gegen eine angemessene Reduzierung der Arbeitsvergütung und Versteuerung der Nutzung zum privaten Gebrauch überlassen. Für die jeweiligen Arbeitnehmer wurde schriftlich u. a. die Höhe des vom bisherigen Bruttolohn abzuziehenden Nutzungsentgeltes für die private Nutzung der Firmenwagen vermerkt. Dieses Nutzungsentgelt wurde nach den Unterhaltskosten pro Monat zuzüglich eines vom Arbeitgeber zugrunde gelegten Wertverlustes errechnet.
  • Die monatlichen Lohnabrechnungen wiesen als Abzug vom stundenlohnbasierten Bruttolohn das Nutzungsentgelt aus.
  • Als zu versteuernden und sozialversicherungspflichtigen Geldwert der privaten Nutzung wiesen die Lohnabrechnungen dagegen einen Wert entsprechend der Regelung im Einkommensteuerrecht für die Fahrzeugüberlassung aus.
Auf dieser Grundlage wurden die Sozialversicherungsbeiträge berechnet. Der steuerrechtlich maßgebende Wert der Nutzungsüberlassung war dabei stets niedriger als der im Rahmen der Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber angenommene Wert.

Beiträge aus dem verbleibenden Barlohn

Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge sind aus der Summe
  • des ausgezahlten, verbliebenen Barlohns und
  • dem Wert der als Sachbezug gewährten Überlassung des Firmenwagens zur privaten Nutzung
zu ermitteln. Dieses gilt selbst dann, wenn die so ermittelte Summe aus dem reduzierten Barlohn und dem Wert des Sachbezugs geringer ist, als ein reiner Barlohn ohne Sachbezug, auf den der Arbeitnehmer „theoretisch“ Anspruch hätte.
Sozialversicherungsträger fordern keine Schriftform

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben sich in ihrer Besprechung am 2./3.11.2010 darauf verständigt, dieser Rechtsprechung zu folgen. Aus ihrer Sicht bedarf es keiner besonderen Schriftform, wenn ein sozialversicherungsrechtlich relevanter Verzicht auf Arbeitsentgelt geben ist. Entscheidend ist, dass der ausgeübte Verzicht arbeitsrechtlich wirksam ist. Die Wirksamkeit des Entgeltverzichts bzw. der Entgeltumwandlung ist danach zu beurteilen, ob der Entgeltverzicht bzw. die Entgeltumwandlung auf künftig fällig werdende Arbeitsentgeltbestandteile gerichtet und arbeitsrechtlich zulässig ist. Das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt ist analog den Vorschriften im Steuerrecht zu ermitteln. Diese neue Rechtsauffassung soll ab dem 1.1.2011 angewendet werden. Eine an den bisherigen Aussagen ausgerichtete Verfahrensweise für die Vergangenheit wird nicht beanstandet.
Quelle: Haufe Online-Redaktion








 



 

Zusatzschutz für Kleinkinder

Einige Versicherungen bieten in der Familienhaftpflichtversicherung inzwischen eine Zusatzdeckung für Kinder an, die eigentlich nicht haften - beispielsweise weil sie unter sieben Jahre alt sind. Dann wird der Schaden auch in solchen Fällen übernommen, sofern die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

Kinder auf der Piste: Wer zahlt bei einem Skiunfall?

Bei Unfällen mit kleinen Kindern gehen Geschädigte oft leer aus - ab 7 Jahren hängt die Haftung von persönlicher Reife ab.

In vielen Bundesländern stehen die Winterferien vor der Tür. Für viele wintersportbegeisterte Eltern ist es dann selbstverständlich, ihre Kinder mit auf die Piste zu nehmen. Doch wer haftet, wenn diese beim Skifahren einen Unfall verursachen? Grundsätzlich sind die Aufsichtspersonen - also etwa die Eltern oder ein Skilehrer - für die kleinen Wintersportler verantwortlich. Wenn trotz ausreichender Aufsicht etwas passiert, kann das den Geschädigten jedoch teuer zu stehen kommen: Bei Jungen und Mädchen unter sieben Jahren bekommt er den Schaden in der Regel nicht ersetzt. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

Denn bis zum siebten Lebensjahr sind Kinder dem Gesetz nach nicht verantwortlich für Schäden, die sie anderen zufügen, und haften deshalb nicht. "Verursacht also ein Fünfjähriger einen Unfall, bekommt das Opfer keinen Schadensersatz - zumindest dann, wenn die Eltern ausreichend aufgepasst und ihr Kind gut auf das Skifahren vorbereitet haben", erklärt Sonja Biorac, Haftpflichtexpertin beim R+V-Infocenter.

Wenn Vater und Mutter ihre Aufsichtspflicht allerdings auf die leichte Schulter nehmen, drohen ihnen rechtliche Konsequenzen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sie einen kleinen Skianfänger auf der Piste allein lassen. Dann hat ein Geschädigter unter Umständen auch Anspruch auf Schadenersatz. "Das hängt davon ab, ob die Eltern das Kind ausreichend beaufsichtigt haben", so R+V-Expertin Biorac. Sie rät, kleine Kinder grundsätzlich nicht aus den Augen zu lassen und Abfahrten zu wählen, die zu ihrem Können passen. Für kleine Anfänger ist es zudem oft sinnvoll, einen Skikurs zu besuchen. Hier werden sie auf die Risiken vorbereitet und lernen, die Pisten besser einzuschätzen.

Älter als sieben Jahre: Haftung bei ausreichender Reife

Bei Kindern zwischen sieben und 17 Jahren ist die rechtliche Situation anders: Ob sie haften oder nicht, hängt von ihrer persönlichen Reife und Entwicklung ab. Sonja Biorac: "Wenn ein Kind gut Ski fährt und weiß, dass man an unübersichtlichen Stellen langsam fahren muss, haftet es bei einem Unfall - beispielsweise auch für die kaputte Skiausrüstung des anderen." Normalerweise springt hierfür - sofern vorhanden - die Familienhaftpflichtversicherung ein. 

Die Schuldfrage wird jedoch immer im Einzelfall entschieden. Als Faustregel für Aufsichtspersonen gilt: Je größer die Gefahr und je geringer das Alter des Kindes und die Erfahrung beim Skifahren, desto besser müssen sie es im Auge behalten. Das bedeutet auch, dass ein zwölfjähriger Skianfänger auf der Piste beaufsichtigt werden sollte. Ein Gleichaltriger, der seit seinem vierten Lebensjahr regelmäßig Ski läuft, kann unter Umständen auch alleine fahren.

Zusatzschutz für Kleinkinder

 

Einige Versicherungen bieten in der Familienhaftpflichtversicherung inzwischen eine Zusatzdeckung für Kinder an, die eigentlich nicht haften - beispielsweise weil sie unter sieben Jahre alt sind. Dann wird der Schaden auch in solchen Fällen übernommen, sofern die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

Mittwoch, 26. Januar 2011

Debeka, DKV und R+V als Spitzenreiter

Zum elften Mal in Folge erhielt die Debeka mit ihrer privaten Krankenversicherung die beste Bewertung beim Map-Report – und zwar mit Abstand. Vor allem im Bereich der Bilanz und im Service konnte das Unternehmen kräftig Punkten. Mit der DKV und der R+V liegen zwei PKV-Anbieter punktgleich mit 70,10 Punkten auf dem zweiten Platz. Nach der Fusion mit der Victoria und der Einbeziehung deren Tarife konnte die DKV, jetzt mitgliederstärkster Anbieter einer privaten Krankenversicherung, wieder in die Bewertung "mmm" für jahrelange hervorragende Leistungen aufsteigen. Auch die R+V konnte die Höchstbewertung aus den vergangenen Jahren bestätigen.

Orientierung bei Wechsel in die private Krankenversicherung

Vor allem für wechselwillige Versicherte aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung kann das Ranking des Map-Reports eine große Hilfe sein. Dieses gibt Anhaltspunkte darüber, ob ein privater Krankenversicherer langefristig im Sinne seiner Versicherten agiert. Auch PKV-Vermittler orientieren sich an den Bewertungen des Map-Reports.

Mehr zum Thema auf www.1a-krankenversicherung.de

Einkommensteuer: Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen (FG)

Das FG Niedersachsen hat zum Umfang des Werbungskostenabzugs bei Vermietung einer möblierten Wohnung an einen Angehörigen Stellung genommen (FG Niedersachsen, Urteil v. 7.12.2010 - 3 K 251/08; veröffentlicht am 19.1.2011).

Hintergrund: Nach § 21 Abs. 2 EStG ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen, wenn das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 56% der ortsüblichen Marktmiete beträgt. Der Prozentsatz von 56% gilt seit dem VZ 2004. Beträgt die Miete mehr als 56% aber weniger als 75% der ortsüblichen Miete, können bei negativer Totalüberschussprognose die Werbungskosten ebenfalls nur anteilig abgezogen werden (vgl. BMF, Schreiben v. 8.10.2004 - BStBl I 2004 S. 933).

Hierzu führte das Gericht weiter aus: Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen ist zunächst einmal, dass der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (sog. Fremdvergleich). Weder die insoweit möglicherweise verspätete Abrechnung noch die - vom Finanzamt bemängelte - nicht erfolgte Anpassung der Vorauszahlungen an die tatsächlich höheren Nebenkosten stehen im Streitfall einer steuerrechtlichen Anerkennung des Mietvertrages entgegen. Zwar können auch Unklarheiten, die die Zahlung der Nebenabgaben betreffen, bei der zunehmenden (finanziellen) Bedeutung der Nebenabgaben gewichtige Anzeichen für die private Veranlassung der Wohnungsüberlassung sein. Der BFH hat jedoch entschieden, dass ein Mietvertrag nicht alleine deshalb steuerrechtlich unwirksam ist, weil Vereinbarungen über Nebenkosten fehlen oder keine Abrechnung über die Nebenkosten erteilt wurde (u.a. BFH, Urteil v. 17.2.1998 - IX R 30/96). Die Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung des Mietverhältnisses sind im Streitfall daher gegeben. Eine Aufteilung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil der geltend gemachten Werbungskosten kann hier unterbleiben, da die vereinbarte Miete mehr als 56% der ortsüblichen Marktmiete beträgt. Die ortsübliche Marktmiete umfasst nach Auffassung des Gerichts die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der umlagefähigen Kosten. Die Kläger haben ihrer Tochter im Streitfall eine voll möblierte Wohnung überlassen, was ebenfalls bei der Berechnung der ortsüblichen Miete zu berücksichtigen ist. Nach Auffassung des Gerichts führt ein Möblierungszuschlag, der von einer vom Zeitwert der Gegenstände und der restlichen Lebensdauer ausgehenden Abschreibung und einer 4%igen Verzinsung ausgeht, zu angemessenen Ergebnissen. Ausgehend von diesen Grundsätzen können die geltend gemachten Werbungskosten im Streitfall in vollem Umfang abgezogen werden.

Quelle: FG Niedersachsen online

Hinweis: Nach dem am 20.12.2010 veröffentlichten Referentenentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen die Grenzen für eine Aufteilung der Werbungskosten bei verbilligter Wohnraumüberlassung auf 66% erhöht werden. Im Gegenzug soll die bislang erforderliche Prüfung der zweiten Prozentgrenze und damit insbesondere auch die im Korridor von 56% bis 75% vorzunehmende Totalüberschussprognose, entfallen.

Millionen Versicherte sind verunsichert: Die Rendite aus ihren Kapitallebens- und Renten-Policen schrumpft immer weiter. Trotzdem raten Verbraucherschützer meist notgedrungen zum Durchhalten.

Für 2011 sieht sich etwa jeder zweite Lebensversicherer wegen des Dauerzinstiefs gezwungen, spürbar weniger Überschussbeteiligung zu zahlen. Für ihre Kunden heißt das: Sie kriegen einmal deutlich weniger Geld heraus.
Für Neuabschlüsse sieht es noch düsterer aus. Der momentane Garantiezins von 2,25 Prozent soll drastisch abgesenkt werden auf 1,75 Prozent. Ob die Senkung bereits im Sommer kommt, noch dazu in dieser Höhe, oder vielleicht erst 2012/2013, ist bislang noch offen.
"Finger weg von neuen Policen, egal wie hoch ihr Garantiezins liegt", sagt Hajo Köster vom Bund der Versicherten. Sie seien zur Altersvorsorge "völlig ungeeignet, heute mehr denn je". Dazu wichtige Fragen und Antworten.

Wie hoch sind die Einbußen?

Im Schnitt sinkt die Verzinsung 2011 auf 4,08 Prozent, wie der Fachdienst Map-Report ermittelt hat. 2010 lag sie noch bei 4,23 Prozent. Je nach Anbieter müssen die Besitzer der gut 90 Mio. Policen Einschnitte hinnehmen, teilweise um bis zu 0,4 Prozentpunkte. Wer bei den Branchenriesen Allianz oder R+V versichert ist, soll 4,1 (Vorjahr: 4,3) Prozent an Überschusszinsen erhalten. Für andere Kunden bleibt der Stand unverändert.

Warum müssen Versicherer knausern?

Das Zinstief macht ihnen arg zu schaffen. An den Kapitalmärkten ist kaum mehr was zu verdienen. Fast 88 Prozent der etwa 727 Mrd. EUR Kundengeldern sind jedoch in festverzinslichen Papieren angelegt. Die Börsenrallye ging den meisten Versicherern durch die Lappen, weil sie mit Aktien viel vorsichtiger sind als noch vor Jahren. Bleiben die Zinsen niedrig, laufen finanzschwache Gesellschaften Gefahr, nicht einmal mehr den Garantiezins erwirtschaften zu können oder pleite zu gehen.

Was ist der Garantiezins?

Kunden wissen beim Abschluss nur genau, was sie einzahlen müssen. Aber nicht, was in Euro und Cent herauskommt. Zugesichert wird ihnen nur der Garantiezins. Für Altverträge gibt es 4 Prozent, für Neuverträge 2,25 Prozent, in Zukunft wohl nur noch 1,75 Prozent. Doch der Garantiezins komme nicht voll beim Sparer an, warnt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Stuttgart. Verwaltungskosten nagen an der Garantie, oft muss ein ganzer Prozentpunkt abgezogen werden.

Was sind Überschüsse?

Diese bekommen Sparer zusätzlich zum Garantiezins als Bonus in Aussicht gestellt. Völlig unverbindlich. Jedes Jahr legt ein Versicherer neu fest, wie hoch die Überschussbeteiligung ausfällt. Je nach Finanzmarktentwicklung und Wirtschaften kann es damit auf- oder auch abwärts gehen, wie derzeit der Fall. Wer 25, 30 Jahre lang bis zum Ende durchhält, bekommt außerdem eine Schlussbeteiligung ausgezahlt - allerdings wiederum abhängig von der Finanzlage des Versicherers.

Was können verärgerte Kunden tun?

Langjährige, steuerfreie Policen sollten auf keinen Fall gekündigt werden, rät Lars Gatschke vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Auch nicht auf die Gefahr hin, dass die Verzinsung in den nächsten Jahren noch weiter absinkt. Stornieren ist immer teuer. Nur wer vor kurzem erst bei einem schlechten Anbieter eine Lebens- oder Rentenpolice unterschrieben hat, sollte die Reißleine ziehen und kündigen.

Gibt es Alternativen zum Storno?

Ja, beispielsweise versuchen, die Laufzeit zu verkürzen. Das hängt aber stark vom Anbieter ab. Möglich ist auch das Beitragsfreistellen der Police. Dabei fallen aber ebenfalls Stornoabzüge an. Zudem wird der Tarif neu berechnet, sinnvolle Zusatzversicherungen für Berufsunfähigkeit fallen weg. Ein mit eingeschlossener Unfalltod-Zusatz gehört dagegen gekündigt, weil er den Gewinn schmälert.

Info Putton berät, was am besten zu tun ist.

Dienstag, 25. Januar 2011

Bis zu 364 Prozent Beitragsunterschied

Trotz großer Sorge um Haus und Wohnung hat nur ein kleiner Teil der Bundesbürger eine Elementarschadendeckung zur Wohngebäude- und zur Hausratversicherung abgeschlossen. Dabei ist der Aufschlag für den Zusatzbaustein bei vielen Anbietern nicht übermäßig hoch – und das Gesamtpaket ist je nach Gefährdungszone bereits für um die 100 Euro Jahresbeitrag erhältlich.

Dennoch gibt es immense Unterschiede beim Beitrag und bei der Höhe des Elementarschaden-Aufschlags.

Vorsorge für Demenz

Eine weitere Schwachstelle ist, dass trotz der starken Zunahme dieser Erkrankung demenzkranke Menschen keine Pflegestufe bekommen, sofern sie sich noch selbst waschen und anziehen können – selbst dann, wenn ständig jemand bei ihnen sein muss. Hier zahlen die Allianz und die R+V Versicherungen im Tarif PK zumindest 30 Prozent vom vereinbarten Tagegeld.

Finanzielle Lücke bei Pflegebedürftigkeit wahrscheinlich

Auch die geplante Reform der Pflegeversicherung wird es wohl nicht schaffen, dass die Mittel aus der gesetzlichen Pflegeversicherung im Alter den finanziellen Bedarf bei der Versorgung der Pflegebedürftigen abdecken werden.
Insbesondere diejenigen, die heute ihre pflegebedürftigen Eltern versorgen und kinderlos sind, müssen damit rechnen, im Alter ohne Hilfe dazustehen. Frauen dürften noch stärker davon betroffen sein, weil sie häufiger im Alter alleine sind.

Rechtzeitig vorsorgen

In einem Beitrag in Heft 2/2011 stellt Finanztest dar, was getan werden muss, um „Gut versichert für die Pflege“ zu sein.
Auch wenn die heute 50- bis 60-Jährigen noch nicht wissen, was in 20 oder 30 Jahren auf sie zukommen wird, können auf der Basis der heutigen Daten Richtwerte berechnet werden. Danach wird die Lücke so aussehen:
Pflege zuhause
Finanzielle Lücke im Monat
Pflegestufe I
   500 Euro
Pflegestufe II
   1.200 Euro
Pflegestufe III
   2.200 Euro

Pflege im Heim
Finanzielle Lücke im Monat
Pflegestufe I
700 Euro
Pflegestufe II
900 Euro
Pflegestufe III
1.200 Euro
   Quelle: Finanztest
Die meisten Tarife, die in die Untersuchung einbezogen wurden, zahlen erst bei der Pflegestufe III die volle vereinbarte Summe. Dabei sind 87,5 Prozent aller Pflegebedürftigen in den beiden unteren Stufen und werden zuhause versorgt.
Eine Alternative ist es, wenn der Versicherte selbst festlegen kann, wie hoch die Leistungen in den einzelnen Pflegestufen sein sollen. Dies ermöglicht zum Beispiel der Tarif PZ der Düsseldorfer Versicherung.

Vorsorge für Demenz

Eine weitere Schwachstelle ist, dass trotz der starken Zunahme dieser Erkrankung demenzkranke Menschen keine Pflegestufe bekommen, sofern sie sich noch selbst waschen und anziehen können – selbst dann, wenn ständig jemand bei ihnen sein muss. Hier zahlen die Allianz und die R+V Versicherungen im Tarif PK zumindest 30 Prozent vom vereinbarten Tagegeld.
Allianz, R+V sowie die Concordia Versicherungen mit ihrem Tarif PT und die PZT-Tarife der LVM Versicherung werden auch beim erforderlichen Nachweis der Pflegebedürftigkeit positiv hervorgehoben. Sie schließen sich einfach an die Einstufung der gesetzlichen Pflegeversicherung an.
Andere dagegen, wie beispielsweise die VGH Versicherungen bei ihrem Tarif PTG, verlangen, dass der Pflegebedürftige sich alle paar Monate zu einer Untersuchung außerhalb seiner Wohnung oder seines Pflegeheims begibt. 

Europaweit gültig

Weitgehend problemlos ist die europaweite Leistung. Die Hälfte der Versicherer bietet das von sich aus an, andere auf Nachfrage des Versicherten.
Unterschiedlich geregelt ist dagegen die Möglichkeit einer nachträglichen Erhöhung der Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung – bei einigen Versicherern ist dies sogar noch möglich, wenn jemand bereits pflegebedürftig ist, bei anderen ist dies nur bis zu einem bestimmten Höchstalter vorgesehen. Gar nicht möglich ist die Erhöhung bei den Tarifen PTG1 des Deutschen Ring und PTN der Inter Versicherungsgruppe.

Spitzenreiter mit Einschränkungen

Generell rät Finanztest trotz der grundsätzlichen Notwendigkeit der rechtzeitigen Vorsorge, dass nur derjenige eine Pflegetagegeldversicherung abschließen sollte, der sicher ist, dass er die Beiträge auch dauerhaft zahlen kann, da bei einer Vertragskündigung alles verloren ist.
Beim Preis-Leistungs-Verhältnis unterscheiden sich die Angebote für Männer und Frauen deutlich, in jedem Fall müssen Frauen für die gleiche Leistung mehr zahlen. Für sie gibt es nach den Berechnungen von Finanztest die besten Angebote bei der DKV – obwohl hier negativ gewertet wird, dass der Pflegebedürftige auch im Leistungsfall weiter Beiträge zahlen muss –, der VGH und der Allianz.
Für Männer bieten die Allianz, die DKV und die HUK-Coburg Versicherungen mit ihrem Tarif PT Premium das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.

Quelle: VersicherungsJournal

Mittwoch, 19. Januar 2011

Versicherung gegen Mietausfall

Das Dienstleistungsunternehmen kautionsfrei.de und das Wiesbadener Versicherungsunternehmen R+V bieten gemeinsam eine neue Versicherung gegen Mietausfall an. Mit einer solchen Police sollen Vermieter vor finanziellen Problemen durch Mietausfälle abgesichert werden. Auch andere unerwünschte finanzielle Belastungen wie unbezahlte Nebenkosten, Renovierungen, Reinigungen und Reparaturen sind von der Police abgedeckt.

Der Vermieter kann selbst entscheiden, ob die Versicherungshöhe bei 5000, 10.000 oder 15.000 Euro liegen soll. Auf diesen Betrag hat er im Schadensfall Anspruch, wenn der verursachte Schaden die Mietkaution übersteigt. Dem Anbieter zufolge kostet die Mietausfallversicherung zwischen 54,90 Euro und 99,90 Euro.

Das Unternehmen kautionsfrei.de wurde 2008 von der SchneiderGolling & Cie Assekuranzmakler AG und der Capitol Immobilien GmbH und hat seinen Sitz in Berlin, Düsseldorf und Köln. Es kooperiert mit mehreren namhaften Unternehmen wie der Deutschen Post oder Immowelt.

Gut gerüstet durch Eis und Schnee

 Mit Spikes oder Schneeketten an den Schuhen wird der Weg zum Einkaufen oder zur Arbeit nicht zur Rutschpartie. Das ist im Moment besonders wichtig: Die Zahl der Knochenbrüche ist durch den erneuten Wintereinbruch deutlich gestiegen – Krankenhäuser melden bis zu dreimal so viel wie sonst. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. "Am häufigsten sind Verletzungen der Hand- und Sprunggelenke, aber auch Wirbel, Schultern und Hüften sind gefährdet", sagt Dr. Marko Ostendorf, Arzt des R+V Infocenters. Er rät zu Sohlen mit Metalldornen, Schneeketten und Gumminoppen, die an die Schuhe geschnallt werden. Diese gibt es beispielsweise in Sportgeschäften.

Freiraum fürs Leben



NotfallHelfer für iPhone und BlackBerry

Der R+V-NotfallHelfer für iPhone und BlackBerry

Abbildung: Telefonierende Frau sitzt auf einer Leitplanke

Nach einem Autounfall gilt es, schnell zu reagieren. Der "NotfallHelfer" der R+V Versicherung unterstützt Sie dabei. Alle wichtigen Notrufnummern für In- und Ausland sind in der App hinterlegt. Die Rubriken "Erste Hilfe" und "Unfallhelfer" geben Ihnen nützliche Infos im Umgang mit Verletzten.

Im Anschluss können Sie direkt mit der R+V in Kontakt treten und Ihren Schaden über die R+V-Schadenhotline melden. Unsere Experten nehmen den Schaden rund um die Uhr auf und bieten Ihnen schnelle Soforthilfe mit praktischen Tipps zur Schadenbegrenzung.

Mit dem Schadenformular können Sie Angaben zum Unfallgeschehen sofort festhalten und Fotos von der Unfallstelle machen. Wenn Sie zuvor Ihre persönlichen Daten im Profil eingetragen haben, werden diese automatisch übernommen. Senden Sie das Formular einfach per E-Mail an R+V. Wir rufen Sie zurück.

Der R+V-NotfallHelfer auf dem iPhone

Abbildung: iPhone-App NotfallHelfer

Mit der Arzt-Suchmaschine finden Sie schnell den Arzt in Ihrer Nähe

Ärzte in Ihrer Nähe finden

Mit der Arzt-Suchmaschine finden Sie schnell den Arzt in Ihrer Nähe - und das deutschlandweit. Sie haben die Möglichkeit, nach den amtlichen Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen sowie Name und Postleitzahl zu suchen. Die Arzt-Suchmaschine ist ein Service des Verbands der privaten Krankenversicherung.


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Quelle: Verband der privaten Krankenversicherung

Privatversichert - Arztrechnung immer prüfen!

Prüfen Sie Ihre Arztrechnung online

 

Als Privatpatient erhalten Sie nach jeder Behandlung von Ihrem Arzt eine Rechnung. Grundlage für die Abrechnung der ärztlichen Leistungen ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Zur GOÄ gehört auch das Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen. Als Vergütung stehen dem Arzt nach GOÄ Gebühren, Entschädigungen (Wegegeld, Reiseentschädigung) und Ersatz von Auslagen zu.

Die Arztrechnung sollte - wie jede andere Rechnung auch - geprüft und nur dann bezahlt werden, wenn sie sachlich und rechnerisch korrekt ist. Ist dies nicht der Fall, haben Sie Anspruch auf eine Korrektur. Bei der Prüfung der Arztrechung sollten Sie besonders auf folgende Punkte achten:
  • Datum der Leistungserbringung
  • Nummer und Bezeichnung der Leistung einschließlich einer in der Leistungsbeschreibung gegebenenfalls genannten Mindestdauer
  • Betrag
  • Steigerungssatz
  • Minderungsbetrag bei stationärer Leistung
  • evtl. Art der Entschädigung und / oder Auslage
Prüfen Sie außerdem: Wurde die Leistung erbracht? Sind Rechnung und Steigerungssätze nachvollziehbar sowie in der Höhe gerechtfertigt?

Das Prüfprogramm GOÄ 

 

Mit dem "Prüfprogramm GOÄ", einem Service des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V., können Sie online eine Prüfung Ihrer Arztrechnung vornehmen. Geben Sie einfach die Rechungsdaten ein und Sie erhalten ein Prüfprotokoll, das Ihnen zeigt, ob die Arztrechung mit den Abrechnungsbestimmungen der Gebührenordnung für Ärzte übereinstimmt. Sollte es Grund zur Reklamation geben, dann weist Ihnen das Protokoll alle Fehler oder Beanstandungen mit Erklärungen aus.


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Das Prüfprogramm ist ein Service des Verbands der privaten Krankenversicherung. Es soll für Sie eine Hilfe sein, wenn Sie die Rechnung Ihres Arztes überprüfen möchten. Die Prüfung oder das Ergebnisprotokoll haben keinerlei bindenden Charakter. Dies gilt auch für die Prüfung Ihres privaten Versicherers. Bitte bedenken Sie, eine Gebührenordnung beinhaltet immer auch Interpretationsspielraum. Bei offenen Fragen bzw. Einwänden zur Rechnung sollte zunächst der Arzt angesprochen werden. Bleiben danach noch Fragen, kann die Rechnung zur Überprüfung der Krankenversicherung eingereicht werden (inklusive Anmerkungen).

Auf jeden Fall gilt: Rechnungen mit Anmerkungen durch das Prüfprogramm sollten Sie nicht vor der Einreichung zur Erstattung bei Ihrem privaten Krankenversicherer bezahlen. Warten Sie hier bitte zunächst die Prüfung der Erstattung durch Ihren Versicherer ab, bevor Sie die Rechnung bezahlen. In den Unternehmen sitzen Spezialisten, die die Rechnung eingehend prüfen und ggf. nach Rückfragen mit Ihnen oder auch Ihrem behandelnden Arzt zu sachlich abgewogenen Entscheidungen kommen.

Quelle: PKV-Verband

Was tun, wenn die Arztrechnung nicht korrekt ist?

Bei offenen Fragen oder Einwänden zur Rechnung, sollten Sie zunächst mit Ihrem Arzt sprechen. Bleiben danach noch Fragen, reichen Sie die Rechnung mit Ihren Anmerkungen bei der R+V Krankenversicherung zur Überprüfung ein. Sie unterstützt Sie bei der Klärung der offenen Fragen mit Ihrem behandelnden Arzt.

Sie hätten dazu gern ein Formular? Unser Erstattungsformular für die private Krankenversicherung finden Sie hier.

Wo Versicherte jetzt kräftig zuzahlen

Die Hessen sorgen sich um die Zukunft des Gesundheitssystems: Die Kosten explodieren, viele reden von einer Zweiklassen-Medizin. Jetzt ärgern sich die Bürger über teure Zuzahlungen für Medikamente. m€x zeigt, wo am meisten draufgeschlagen wird.

Uschi K. aus Offenbach leidet unter Migräne. Alle zwei Monate holt sie sich ein Medikament, das ihr hilft - Ascotop. Doch jetzt kommt der Schock. Auf einmal soll sie gewaltig zuzahlen, sagt der Apotheker: "Leider gibt es da ein Problem, jetzt kostet es 55 Euro. Frau K. ist empört. Denn bisher war das Medikament zuzahlungsbefreit. Doch ihre Kasse zahlt auf einmal viel weniger: Früher betrug die Kassenleistung für Ascotop knapp 89 Euro. Seit dem 1. September zahlen sie nur noch gut 39 Euro. 50 Euro muss der Patient selbst zahlen plus 5 Euro gesetzliche Zuzahlung. Macht zusammen rund 55 Euro für die Patienten. Bis vor Kurzem waren noch rund 10.000 Arzneimittel von solchen Zuzahlungen befreit. Seit dem 1. September zahlen die Kassen der Pharmaindustrie für viele Mittel deutlich weniger.

Die Folge: Von den 10.000 sind jetzt rund 3000 aus der Befreiung herausgefallen, die Patienten müssen zum Teil erheblich zuzahlen. Die Absenkung der Festbeträge kam für viele überraschend, auch für die meisten Ärzte. Für seine Patienten ist Allgemeinarzt Dr. Claus M. Reimers stets bemüht nach Möglichkeit preiswerte und zuzahlungsfreie Medikamente zu verschreiben, aber auch er wurde überrascht.

Die Preisbewegungen im Pharmamarkt, sagt Reimers, hätten eine so kurze Halbwertszeit, dass er nicht mehr mitkommt. Sein Computerprogramm oft auch nicht. Seine Patientin Ulrike B. hat Magenschmerzen. Reimers will ihr zur Behandlung das Medikament Nexium aufschreiben. Das kennt er gut. Doch schon sein Computerprogramm verrät ihm: das wird für die Patientin teuer: "Sie müssen leider 17,99 dazu zahlen." Ulrike B. ist nicht begeistert: "Das ist aber viel - also ich bin alleinerziehend."
 

Patienten werden alleingelassen

Viele Patienten sind geschockt durch die unerwarteten Zusatzkosten. Und viele können sie sich auch nicht leisten. Doch die Kassen lassen die Versicherten mit dem Problem alleine. Wir treffen Uschi K. Sie ist chronisch krank. Der Eigenanteil für ihr Migränemittel summiert sich für sie auf rund 260 Euro im Jahr: "Ich bin eigentlich sprachlos. Es werden die Kosten auf die Patienten verlagert."

Vor allem Chroniker müssen den Kampf zwischen Kassen und Pharmaindustrie ausbaden. Die Kassen haben einseitig die Ausgaben für die Medikamente gesenkt und wollen die Arzneimittelhersteller zu einer Preissenkung zwingen. Die Krankenkassen machen es sich einfach. Dass sie Auslöser der Preiserhöhung sind, davon wollen sie nichts wissen. So lässt sich der GKV-Spitzenverband mit den Worten zitieren: "Wir fordern alle Akteure auf … die Auseinandersetzungen zwischen den Akteuren zu führen und nicht auf dem Rücken von Patientinnen und Patienten.“

Ob ein Medikament von dem Pharmakrieg betroffen ist, können die Patienten auf den Internetseiten der GKV nachlesen. Oft gibt es auch preiswerte Alternativen. Zum Beispiel kann der teuren Blutfettsenker Sortis durch Simvastatin ersetzt werden. Das Problem: Der Arzt muss auf die Alternative verweisen, denn der Apotheker darf das nicht selbst entscheiden. Doch solange die Ärzte nicht durch das Verordnungschaos durchblicken wird Apotheker Diefenbach noch viele unglückliche Patienten bedienen.

Bericht: Herbert Stelz 
 

Top-Anbieter mit sehr guter Bonität

Abbildung: Rating-Plakette Focus Money (Ausgabe 42/2010)

Die R+V Krankenversicherung AG wird bei Finanzstärke-Ratings generell im Rahmen einer Konzernbetrachtung bewertet. Die R+V Versicherungsgruppe wurde in Focus-Money (Ausgabe 42/2010) als "Top-Anbieter mit sehr guter Bonität" ausgezeichnet.

Grundlage der Bewertung sind ausschließlich die Bilanzen der Gesellschaften. Daraus filtert das deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) zwei Komponenten heraus, die je zur Hälfte ins Gesamtergebnis der Bewertung einfließen: die Substanzkraft des Unternehmens und dessen Kundenperformance. Das DFSI vergibt an R+V die Note AA bzw 1,75. 
Abbildung: Rating-Plakette Focus Money (Ausgabe 42/2010)

Die R+V Krankenversicherung AG erreicht mit ihrem Tarif AGIL comfort die Bestnote für die PKV-Police (ausgewogener Schutz) im FOCUS-MONEY-Krankenversicherungs-Vergleich. Bei vergleichbarem Preisniveau gibt es keinen PKV -Tarif, der bessere Leistungen hat - und zugleich von einer Gesellschaft kommt, die eine starke Bonität vorweisen kann. Daher belegt das R+V-Angebot in der Gesamtwertung Platz eins - mit der Note 1,40.

Getestet wurden 23 Versicherungsunternehmen. Als Grundlage für die Bewertung der Krankenversicherer hat FOCUS-MONEY die Analysen des renommierten Branchenblattes map-Report sowie die Ergebnisse der Rating-Agentur Franke & Bornberg (F&B) herangezogen. Testsieger der Gesamtwertung mit der besten PKV-Police (Tarif AGIL comfort) ist R+V
Abbildung: Rating-Plakette Morgen & Morgen

Das Analysehaus Morgen & Morgen hat im September 2010 auf der Grundlage der Bilanzdaten 2009 fünf wesentliche Kennzahlen für Ertrag, Sicherheit und Wachstum genauer betrachtet.

R+V erzielt erneut den Spitzenplatz im Bilanz-Check:
In allen Bereichen übertrifft die R+V deutlich die von Morgen & Morgen vorgegebenen Mindestwerte. Mit der maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl 6 fällt sie erneut in die Kategorie 1 "ausgezeichnet". Insgesamt wurden 33 private Krankenversicherer bewertet. 

Abbildung: Rating-Plakette Finanzzeitschrift  "€uro"

Im Artikel "Hilfe gegen schwarze Schafe" hat die Finanzzeitschrift €uro (Ausgabe 9/2010) die privaten Krankenversicherer hinsichtlich der Kundenzufriedenheit unter die Lupe genommen und eine hervorragende Bewertung erzielt: Die

Im Artikel "Hilfe gegen schwarze Schafe" hat die Finanzzeitschrift €uro (Ausgabe 9/2010) die privaten Krankenversicherer hinsichtlich der Kundenzufriedenheit unter die Lupe genommen und eine hervorragende Bewertung erzielt: Die
R+V Krankenversicherung gehört zu den Versicherern mit der höchsten Kundenzufriedenheit.

Grundlage für die Bewertung der Kundenzufriedenheit ist die Anzahl der Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dafür wurde die durchschnittliche BaFin-Beschwerdequote der letzten 5 Jahre berücksichtigt. Die Beschwerdequote ermittelt sich wie folgt: Anzahl der im Laufe des Jahres abschließend bearbeiteten Beschwerden/Anzahl der versicherten Personen x 100.000.

Die R+V Krankenversicherung erhält mit einer durchschnittlichen Beschwerdequote von 1,98 die Bestnote 1 - der Branchendurchschnitt beträgt 6,43.

Abbildung: Rating-Plakette Magazin "Das Investment"

Das Magazin "Das Investment" hat in seiner Ausgabe 03/2010 Vollversicherungstarife mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis aufgeführt.

Herausgefiltert wurden die Tarife durch das Analysehaus KVpro unter Auswahl folgender Kriterien: Unterbringung im Einbettzimmer mit Privatarzt, Leistungen beim Zahnersatz von mindestens 60 % und die Unterbringung in Krankenhäusern, die auch Kuren anbieten (gemischte Anstalten).

Der Tarif "AGIL premium" der
R+V Krankenversicherung geht aus den 28 bewerteten Tarifen leistungsseitig als Testsieger hervor. Auch beim Preis-Leistungs-Verhältnis kann er überzeugen und wird deshalb zusammen mit 3 anderen Tarifen näher porträtiert.

Als "Extra-Bonbon" werden in dem R+V-Tarif die Leistungen für Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden sowie für Kuren hervorgehoben.

Franke & Bornberg

Die Ratingagentur Franke & Bornberg hat in dem neuen Rating der privaten Krankenvollversicherung die R+V-Tarife "AGIL comfort" und "AGIL premium" top bewertet.

Beurteilt wurden:
  • Die Qualität von Krankheitskosten-Vollversicherungen auf Basis Versicherungsbedingungen.
  • Die Transparenz und Leistungsstärke der Tarife (Berücksichtigung Selbstbehalte).
Die Preise sind nicht in die Betrachtung eingeflossen.

Die Tarife wurden in drei Kategorien Top-Tarife, Standardtarife und Grundschutztarife unterteilt.

Abbildung: Rating-Plakette Franke & Bornberg

In der Kategorie Topschutz erhielt "AGIL premium" über alle Selbstbehaltsstufen mit "FFF -hervorragend" die bestmögliche Bewertung.
Abbildung: Rating-Plakette Franke & Bornberg

"AGIL comfort" (mit 0 EUR Selbstbehalt) wird in der Kategorie Standardschutz für ein ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis mit Höchstbewertung ausgezeichnet. 
Abbildung: Rating-Plakette map-report (Februar 2010)

  
Die R+V Krankenversicherung AG wurde vom unabhängigen Finanz-Analyse-Dienst map-report im Februar schon zum siebten Mal in Folge mit der Bestnote "mmm" für langjährig hervorragende Leistungen ausgezeichnet.

Mit 72,6 Gesamtpunkten steht sie nur wenige Punkte hinter dem Erst- und dem Zweitplatzierten. Auch in punkto Beitragsstabilität schneidet die R+V wieder sehr erfolgreich ab und landet auf Platz 2.

In diesem "härtesten Test für Deutschlands private Krankenversicherer" werden im sogenannten m-rating Bilanz-, Service- und Vertragsdaten über einen Zeitraum von 12 Jahre betrachtet. Die Krankenversicherer werden dabei in vier Stufen - von hervorragend bis befriedigend - geratet. Lesen Sie hierzu auch die Informationen von map-report (PDF 42,3 KB
Abbildung: Rating-Plakette Focus money (05/2010)

Die Zeitschrift Focus-Money vergleicht in der Ausgabe 05/2010 private Krankenversicherer. Dabei erfüllt die R+V Krankenversicherung AG sämtliche geforderten Kriterien und erhält das Gütesiegel "Bester Gesundheitsschutz".

Grundlage der Bewertung ist ein zweistufiges Verfahren: Zum einen werden die vom renommierten Finanz-Analyse-Dienst map-report Anfang 2009 bewerteten Bilanz-, Service- und Vertragsdaten berücksichtigt, zum anderen die Beiträge und Leistungen ausgewogener Krankenvollversicherungstarife, die von der Rating-Agentur Franke & Bornberg Ende 2009 erhoben wurden. Für beide Bereiche werden Schulnoten vergeben, die gleich gewichtet in die Gesamtnote einfließen. Mit einer Gesamtnote von 1,25 ist die R+V Testsieger vor 12 weiteren Gesellschaften.

Zudem ist die R+V bei der Betrachtung der Lebensversicherung unter 8 Top-Allroundern Testsieger dieser Untersuchung und erhält die Auszeichnung für die "Beste Zukunftsvorsorge". 

Krankenzusatzversicherungen

Schließen Sie die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung

Während die Zuzahlungen für die Patienten immer höher werden, sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Gesundheitsreformen in vielen Bereichen reduziert worden. Hochwertige Versorgung oder aber individuelle Wünsche werden leider von den meisten gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet bzw. berücksichtigt. 

Unsere Lösung

Mit unseren privaten Krankenzusatzversicherungen können Sie selbst bestimmen, was für Ihre Gesundheit wichtig und richtig ist. Mit verschiedenen Absicherungen können Sie Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ergänzen und damit die Lücken von A(uge) bis Z(ahn) schließen.

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Auslandsreise-Krankenversicherung
 

Nothilfe-Ausweis für Kinder

Nothilfe-Ausweis für Kinder - Wichtige Infos schnell zur Hand
Wenn Kinder ausgelassen und unbekümmert auf Spielplätzen oder Straßen toben, kann das leicht zu Unfällen führen. Damit Eltern im Fall der Fälle sofort benachrichtigt werden können, hat das Infocenter der R+V Versicherung einen Nothilfe-Ausweis für Kinder entwickelt. Denn nach einem Unfall ist gerade für Kinder die Anwesenheit einer vertrauten Person, die tröstet und seelischen Beistand leistet, besonders wichtig - erst recht wenn sie möglicherweise unter Schock stehen.

Wichtige Bestandteile des Nothilfe-Ausweises sind Name und Telefonnummer derjenigen Person, die im Notfall sofort benachrichtigt werden soll. Zudem enthält der Nothilfe-Ausweis persönliche Daten des Inhabers wie Name, Adresse und Schule sowie alle für den Sanitäter vor Ort wichtigen Angaben - wie beispielsweise Blutgruppe, Allergien und die Adresse des Hausarztes. Durch ein eigenes Foto, das eingeklebt werden kann, erhält der Nothilfe-Ausweis für Kinder einen besonderen Wert. 


Erkältungsrisiko für den Chiemgau und das Berchtesgadener Land

Complex-O-Meter

Risikomanagement in der Landwirtschaft - neuer Ratgeber auf EuroTier vorgestellt

Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken im modernen Agrarbetrieb
Hannover, 17. November 2010. Der Umgang mit Risiken gehört seit jeher zum Beruf des Landwirts - Tierseuchen, Pflanzenkrankheiten, Hagel, Überschwemmungen, Trockenperioden oder auch der Ausfall von Arbeitskräften gehören zu den Gefahren für die Landwirtschaft, die im schlimmsten Fall die Existenz bedrohen können. Wie Landwirte diesen Risiken begegnen können, haben Professor Dr. Ludwig Theuvsen, Dr. Matthias Heyder und Dr. Mechthild Frentrup von der Universität Göttingen in einer 48-seitigen Broschüre "Risikomanagement in der Landwirtschaft" zusammengetragen, die sie am 17. November 2010 auf der EuroTier in Hannover vorgestellt haben. Die Veröffentlichung unterstützt haben die Edmund Rehwinkel-Stiftung der Rentenbank, die sich der Förderung agrarwissenschaftlicher Forschung verschrieben hat, und die R+V Versicherung, eine der führenden Versicherungen im Agrarbereich. "Versicherungskonzepte haben bei der Steuerung eines strukturierten Risikomanagements eine hohe Bedeutung, daher konnten wir die Broschüre auch inhaltlich unterstützen", erklärte Agrarexperte Dr. Günter Hommerich von der R+V.

Richtiges Management verringert Risiken

Wissenschaftlich fundiert und doch praxisnah geht das Autorenteam nicht nur auf die altbekannte Bedrohung durch Wetterextreme, Tierseuchen oder Pflanzenkrankheiten ein. Heute kommen auf Landwirte vielfältige unternehmerische Risiken zu: agrarpolitische Veränderungen, fortschreitende Marktliberalisierung, Globalisierung der Agrarmärkte und damit einhergehende Preisschwankungen fordern von den Agrar- Unternehmern völlig neue Kompetenzen. Zum Risikomanagement gehören daher heutzutage etwa Warenterminkontrakte zur Absicherung von Preisrisiken, eine Liquiditätsplanung zur Minderung von Finanzierungsrisiken und nicht zuletzt auch vielfältige Versicherungslösungen, durch die sich die wirtschaftlichen Folgen von Gefahren reduzieren lassen - von der Betriebshaftpflicht- über die Tierlebens- bis zur Ertragsschadenversicherung.
Die R+V Versicherung zählt heute zu den größten deutschen Versicherungsgruppen mit einem sehr differenzierten Produktangebot für Agrarbetriebe. Rund 11 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe haben sich seit 2003 für die umfassende AgrarPolice der R+V entschieden, mit steigender Tendenz. Die fachkundige Betreuung der Landwirte übernehmen bundesweit rund 100 Spezialisten von R+V.

Hochwasser in Deutschland: Wer zahlt bei Schäden an geparkten Autos?

Wiesbaden, 10. Januar 2011. 
 
Tauwetter bringt Hochwasser: Wer sein Auto trotz Warnschildern oder Absperrungen direkt an einem hochwassergefährdeten Fluss abstellt, riskiert möglicherweise seinen Versicherungsschutz. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Auch die Fahrt durch eine überflutete Straße ist nicht immer versichert.
 
In einer Teil- oder Vollkaskoversicherung sind Schäden durch Überschwemmung mitversichert - aber nur solange der Autobesitzer nicht grob fahrlässig handelt. "Die Versicherung zahlt in der Regel nur dann, wenn das Wasser zum Auto kommt. Der umgekehrte Fall, nämlich wenn das Auto zum Wasser kommt, ist nicht abgedeckt", erklärt Karl Walter, Kfz-Experte beim R+V-Infocenter. Für Autofahrer bedeutet das: Schon nach der ersten behördlichen Hochwasserwarnung sollten sie ihr Fahrzeug aus dem gefährdeten Gebiet herausfahren. Auch beispielsweise Tiefgaragen werden schnell überschwemmt.
Abbildung: Karl Walter vergrößern
R+V-Experte Walter rät zudem davon ab, mit dem Auto durch überflutete Straßen zu fahren. "Autos sind nicht wassertauglich, auch wenn man das in Kinofilmen immer wieder sieht. Und auch der Versicherungsschutz ist bei einer solchen Aktion gefährdet."

Stand das Wasser bereits höher als bis zur Türkante, sollte das Auto vor dem Start von einem Pannendienst oder in einer Werkstatt überprüft werden. Motor, Katalysator oder Elektronik könnten durch das Hochwasser beschädigt worden sein. Wenn das Fahrzeug komplett unter Wasser stand, ist es meist irreparabel. Ebenfalls wichtig: Alle Schäden sofort der Kfz-Versicherung melden.

Rabattverträge Für Patienten teuer und gefährlich


(© ) Gabriele Nefzger leidet unter starken Schmerzen nach einer Operation. Doch weil es Rabattverträge gibt, musste Frau Nefzger noch mehr leiden, erzählt sie: "Dass die Krankenkassen uns vorschreiben, was wir für Medikamente zu nehmen haben, das finde ich einfach nicht in Ordnung. Das ist wie eine Entmündigung." Auch ihr Arzt Dr. Thomas Nolte, Schmerztherapeut, ist ein Opfer der Rabattverträge. Weil er Frau Nefzger nicht das verschreibt, was die Kasse möchte, riskiert er vor allem Ärger: "Ich finde es unverantwortlich, dass sie hier die Kassen sparen wollen und eigentlich mehr Irritation und mehr Kosten letzten Endes auslösen."

Und auch die Apotheker stöhnen unter den Rabattverträgen, weiß der Apotheker Peter Homann: "Die Rabattverträge sind für uns Apotheker einfach eine Katastrophe." Zurück zu Patientin Nefzger. Sie war gut auf ihr starkes Schmerzmittel eingestellt. Doch als sie mit dem gewohnten Rezept in die Apotheke kam, gab ihr die Apothekerin plötzlich ein anderes. Ihre Kasse hatte nun einen Rabattvertrag mit einem anderen Hersteller: "Ich musste die Dosis erhöhen, weil es einfach nicht lang genug gewirkt hat und Schmerzen waren noch vorhanden. Dann kam noch dazu, dass ich wahnsinnig Juckreiz gekriegt habe. Ich musste mich am Kopf kratzen, die ganze Nacht. Es war so schlimm. Und ich sag noch zu meinem Mann am nächsten Morgen: Guck doch mal, ob ich Läuse hab. Das war ganz schlimm. Aber es waren nur die Nebenwirkungen von dem Medikament."

Drei Wochen quälte sich Frau Nefzger, dann verschrieb Dr. Nolte ihr wieder das alte Medikament. Das ist möglich, wenn er auf dem Rezept das „aut idem“ Feld durchstreicht. Dann darf die Apotheke nicht mehr austauschen. Doch macht er das bei zu vielen Patienten, riskiert er eine Überprüfung durch die Kassen, ein sogenanntes Regressverfahren.

Jeder Verband hat eigene Medikamente

Nolte schildert: "Ich weiß zumindest von vielen Regressen in der Bundesrepublik, die im Moment unter Kollegen laufen und dass diese Ärzte sich eben für ihr Verschreibungsverhalten rechtfertigen müssen. Natürlich ist der Arzt nach wie vor angehalten, auch kostengünstig zu verordnen aber es muss in seiner Hand bleiben, welches Präparat der Patient bekommt."

Auch in den Apotheken führen die Rabattverträge zu enormem Aufwand. Je nach Kasse muss ein anderes Mittel abgegeben werden. Peter Homann vom Hessischen Apothekerverband greift das Beispiel Diabetes auf: "Dieses ist das Präparat, das bekommt der AOK-Patient, dieses Präparat bekommt der Patient der Barmer, und dieses Präparat bekommt der Versicherte der Techniker-Krankenkasse, diese Präparat ist für den Patienten der DAK und dieses Präparat ist für einen Versicherten der BKK Osthessen."

Der gleiche Wirkstoff, unterschiedliche Rabattverträge. Davon gibt es bis zu dreitausend, und die ändern sich ständig. Und das alles muss auch noch den Kunden erklärt werden. Ein riesiger Mehraufwand, wie Homann erzählt: "Wir erbringen die Leistung und die Krankenkasse spart das Geld."

2009 sparten die Kassen mit den Rabattverträgen nach eigenen Angaben 864 Millionen Euro. Wie genau, ist nicht nachvollziehbar, denn die Verträge sind geheim. Sparen ist grundsätzlich sinnvoll aber nicht auf Kosten anderer. Ingrid und Karl-Heinz Risch mussten plötzlich für zwei Mittel, die vorher nichts kosteten, je fünf Euro Zuzahlung leisten. Obwohl es viele zuzahlungsfreie auf dem Markt gibt. Von wegen Rabatt. Für sie wurde es erst mal teurer.

"Schönen Dank auch"

Ihre Kasse wirbt damit, dass sie auch in 2011 keinen Zusatzbeitrag erhebt. Für Ingrid Risch nur eine Verschiebung von Kosten: "Da kann ja denn auch die Krankenkasse großzügig auf den Zusatzbeitrag erst mal in 2011 verzichten, wenn sie sich nämlich das Geld schon vorher von ihren Versicherten geholt hat für Medikamente, die vorher zuzahlungsfrei waren. Schönen Dank auch."

Der Gesundheitsforscher Gerd Glaeske ist Mitglied im Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen. Für ihn sind die Rabattverträge ein untaugliches Mittel zum Sparen: Rabattverträge können Schaden anrichten: Erstens, weil ja die Patienten nun finanziell wieder belastet werden durch Zuzahlung, obwohl es Arzneimittel sind, die auch ohne Zuzahlung zu bekommen wären an dieser Stelle. Und zum zweiten, weil Patientinnen und Patienten häufig Arzneimittel durch die Rabattverträge bekommen müssen aus der Apotheke, die für sie neu sind, mit denen sie wenig anfangen können, die neu erklärungsbedürftig sind und die möglicherweise dann auch falsch eingenommen werden. "Die Arzneimittelsicherheit muss im Mittelpunkt stehen und darf nicht geopfert werden auf dem Altar von angeblich kostengünstigeren Arzneimitteln über Rabattverträge."

Die Kassen sparen. Das ist grundsätzlich sinnvoll. Doch wenn Rabattverträge zu Lasten von Patienten gehen wie Frau Nefzger oder Familie Risch und Ärzte und Apotheker belasten, dann sollte Kassen und Politik die Probleme ernst nehmen.

Bericht: Herbert Stelz

Anmerkung der Redaktion:

Die Techniker-Krankenkasse hat uns übrigens mitgeteilt, für die Medikamente der Familie Risch ab Februar KEINE Zuzahlung zu erheben. Vielleicht lohnt es sich ja auch für Sie, bei Ihrer Krankenkasse einmal nachzufragen.
Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 18.01.2011. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Quelle: ARD  http://ht.ly/3GfBL   

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