In besonders schneereichen Gegenden müssen Hauseigentümer oder Mieter eines Einfamilienhauses auch Vorsorge gegen Dachlawinen treffen. In einigen Orten sind sogar Schneefanggitter am Haus Pflicht. Wer hier keines installiert, verstößt gegen die Verkehrssicherungspflicht und macht sich strafbar. Sind die Schneefanggitter nicht vorgeschrieben, muss der Winterdienstpflichtige die Schneemassen auf dem Haus überwachen und gegebenenfalls Warnschilder im Gefahrenbereich aufstellen oder diesen sogar absperren, um einen Unfall zu vermeiden.
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