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Montag, 27. Dezember 2010

Sinkende Bemessungsgrenzen

Seltenheitswert: Sinkende Bemessungsgrenzen

Das gab es bisher nur selten: unveränderte oder sinkende Beitragbemessungs-Grenzen in der Sozialversicherung. Ein solches Ausnahmejahr wird 2011.

Im Westen der Republik werden sich die Beitragsbemessungs-Grenzen für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosen-Versicherung gegenüber dem Vorjahr nicht ändern. Sie verharren bei 66.000 Euro im Jahr beziehungsweise bei 5.500 Euro im Monat. In den östlichen Bundesländern dagegen steigen sie auf 57.600 (2010: 55.800) Euro im Jahr beziehungsweise auf 4.800 (2010: 4.650) Euro im Monat.

Lediglich in der gesetzlichen Krankenversicherung sind West und Ost mit sinkender Versicherungspflicht- (49.500 Euro jährlich) und Beitragsbemessungs-Grenze (44.550 Euro) vereint. Bis auf den Beitragssatz zur Krankenversicherung und zur Arbeitslosen-Versicherung, der sich von 2,8 auf 3,0 Prozent erhöht, bleiben die Beitragssätze stabil.

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