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Montag, 27. Dezember 2010

Arbeitszimmer wieder absetzbar

Der Bundesrat hat inzwischen zugestimmt: Das häusliche Arbeitszimmer ist wieder im früheren Umfang steuerlich absetzbar. So können bis zu 1.250 Euro im Jahr ab 2011 pauschal steuerlich gemacht werden. Und das gilt rückwirkend bis zum 1. Januar 2007.

Das Arbeitszimmer muss dafür auch nicht mehr der Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit sein. Das hat das Bundesverfassungs-Gericht am 6. Juli (Az.: 2 BvL13/09) entschieden und dem Gesetzgeber die Rolle rückwärts vorgeschrieben

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