Gute Vorsorge - versichert bei Putton

Freitag, 31. Dezember 2010

einen guten Rutsch und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2011

Wir wünschen unseren werten Kunden und Lesern einen guten Rutsch und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2011.

Auch im neuen Jahr werden wir mit unserer Erfahrung und Handeln stehts Ihrer Vorsorge und Sicherheit dienen.

Dies garantiere ich Ihnen mit meinem Namen

Ihr Alberico Putton

Donnerstag, 30. Dezember 2010

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Montag, 27. Dezember 2010

Schäden durch Feuerwerk & Böller an Silvester: Welche Versicherung wann einspringt

Dass die Versicherung einspringt gilt insbesondere dann, wenn der Schaden nicht von ihnen selbst verursacht wurde und der Schuldige nicht ermittelt werden kann. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin.

Wenn zum Beispiel Unbekannte den Briefkasten mit einem Kanonenschlag beschädigt haben, sollte sich der Hauseigentümer an seine Wohngebäudeversicherung wenden, erklärt der BdV. Diese werde den Schaden dann reguliere. 

Verirrt sich eine fremde Silvesterrakete durch ein Fenster ins eigene Wohnzimmer, sollten sich Geschädigte dagegen mit ihrem Hausratversicherer in Verbindung setzen. Dieser kümmere sich um den Schadenersatz. Bei Feuerwerksschäden am eigenen Auto trete die Teilkaskoversicherung ein - dabei müsse allerdings eine möglicherweise vereinbarte Selbstbeteiligung berücksichtigt werden.

Menschen, die mit Böllern und Raketen das neue Jahr begrüßen wollen, sollten aber in jedem Fall eine Privathaftpflichtversicherung haben. Sie springt ein, wenn im Eifer des Silvestergefechts ein Schaden angerichtet wird und der Verursacher nicht unerkannt bleibt.

Quelle:dpa

Im Zweifelsfall nehmen Sie mit uns vorab noch Kontakt auf, wir beraten Sie umfassend und sichern Sie ab.

Viel Gutes, Regierung beschließt Einjahresfrist für Wechsel in die PKV


Die gesetzliche Krankenversicherung wird im kommenden Jahr teurer. 

Dafür wird der Wechsel zur privaten Krankenversicherung erleichtert. Das sind zwei wesentliche Änderungen, die das GKV-FinG zum Jahresbeginn 2011 mit sich bringt 

Der mit der Vorgängerreform auf 14,9 Prozent verringerte Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt damit für Arbeitnehmer wieder auf 15,5 Prozent. Und die dreijährige Wartefrist für den Wechsel von einer gesetzlichen Kasse zu einem privaten Krankenversicherer wird wieder auf ein Jahr verkürzt. Ab 2011 genügt es, ein Jahr über der Versicherungspflicht-Grenze zu verdienen, um sich privat gegen Krankheiten abzusichern.

Das ändert sich 2011 in der gesetzlichen Unfallversicherung

Neuregelung bei der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung


Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 2 löst zum 1. Januar 2011 die bisherigen Vorschriften zur Betreuung der Unternehmen durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit ab. Diese unterstützen bisher den Arbeitgeber mit festen Einsatzzeiten, die sich nach Art und Größe des Unternehmens richteten.

Künftig dagegen sollen die festen Zeitvorgaben durch Leistungskataloge aufgeweicht werden, aus denen sich die notwenigen personellen Ressourcen ableiten lassen, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung schreibt. Das gilt für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten.

In Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten darf der Unternehmer wählen. Er kann sich in Dingen der Arbeitssicherheit schulen lassen oder sich für die Regelbetreuung entscheiden. Letztere besteht aus der Grundbetreuung, die zwischen einem und fünf Jahren zu wiederholen ist, und einer anlassbezogenen Betreuung, die für bestimmte Ereignisse die Pflicht zur Beratung vorsieht.

Sinkende Bemessungsgrenzen

Seltenheitswert: Sinkende Bemessungsgrenzen

Das gab es bisher nur selten: unveränderte oder sinkende Beitragbemessungs-Grenzen in der Sozialversicherung. Ein solches Ausnahmejahr wird 2011.

Im Westen der Republik werden sich die Beitragsbemessungs-Grenzen für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosen-Versicherung gegenüber dem Vorjahr nicht ändern. Sie verharren bei 66.000 Euro im Jahr beziehungsweise bei 5.500 Euro im Monat. In den östlichen Bundesländern dagegen steigen sie auf 57.600 (2010: 55.800) Euro im Jahr beziehungsweise auf 4.800 (2010: 4.650) Euro im Monat.

Lediglich in der gesetzlichen Krankenversicherung sind West und Ost mit sinkender Versicherungspflicht- (49.500 Euro jährlich) und Beitragsbemessungs-Grenze (44.550 Euro) vereint. Bis auf den Beitragssatz zur Krankenversicherung und zur Arbeitslosen-Versicherung, der sich von 2,8 auf 3,0 Prozent erhöht, bleiben die Beitragssätze stabil.

Arbeitszimmer wieder absetzbar

Der Bundesrat hat inzwischen zugestimmt: Das häusliche Arbeitszimmer ist wieder im früheren Umfang steuerlich absetzbar. So können bis zu 1.250 Euro im Jahr ab 2011 pauschal steuerlich gemacht werden. Und das gilt rückwirkend bis zum 1. Januar 2007.

Das Arbeitszimmer muss dafür auch nicht mehr der Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit sein. Das hat das Bundesverfassungs-Gericht am 6. Juli (Az.: 2 BvL13/09) entschieden und dem Gesetzgeber die Rolle rückwärts vorgeschrieben

Prost Neujahr: Für Kinder sind Alkoholreste und Zigarettenkippen lebensgefährlich

Kinder unter sechs Jahren besonders häufig von Vergiftungen betroffen - nach der Silvesterparty sofort aufräumen.

Auch wenn es nach einer langen Silvesterparty schwer fällt: Eltern sollten vor dem Schlafengehen zumindest die vollen Aschenbecher leeren und Alkoholreste wegschütten. "Kinder sind am Neujahrsmorgen oft als erste wach. Wenn sie dann neugierig halbvolle Sektkelche oder Schnapsgläser austrinken oder Zigarettenstummel probieren, können sie sich schwere Vergiftungen zuziehen", warnt Dr. Marko Ostendorf, Arzt beim Infocenter der R+V Versicherung. Vor allem Kinder unter sechs Jahren sind gefährdet: 90 Prozent der kindlichen Vergiftungsunfälle betreffen diese Altersgruppe.  

Neben Haushaltsreinigern, Medikamenten und Pflanzen verursacht auch Nikotin schwere Vergiftungen. "Schon das Gift einer einzigen Zigarette kann für einen Einjährigen tödlich sein", so R+V-Experte Dr. Ostendorf. Wenn Eltern befürchten, dass ihr Kind mehr als eine halbe Zigarette gegessen hat, sollten sie deshalb sofort die zuständige Giftnotrufzentrale oder den Notarzt anrufen. Mit etwas Wasser zerstoßene Kohletabletten sind eine sinnvolle Erste-Hilfe-Maßnahme.

Schon ein Schluck Cognac gefährlich

Kinder reagieren auf Alkohol deutlich empfindlicher als Erwachsene. "Ein halbes Schnapsglas Cognac löst bei Zweijährigen bereits schwere Vergiftungserscheinungen aus", erklärt Dr. Ostendorf. Das Kind kann plötzlich bewusstlos werden oder im schlimmsten Fall an Atemlähmung sterben. Besondere Vorsicht ist auch bei Früchten aus Bowlen oder Rumtöpfen geboten - weil sie süß sind und nicht so intensiv nach Alkohol schmecken, essen die Kinder mehr davon.

Wenn ein Kind Alkohol zu sich genommen hat, sollten ihm die Eltern Saft mit Zucker geben. Ist es nicht mehr ansprechbar, muss sofort der Notarzt gerufen werden - es besteht Lebensgefahr. Auf keinen Fall darf ein bewusstloses Kind zum Erbrechen gebracht werden, weil es daran ersticken kann.

Giftnotruf München (für Bayern) 089 19 240  

Quelle: R+V-Infocenter

Verdeckte Ermittler sollen Bankberater kontrollieren

Banken müssen damit rechnen, dass ihre Kundenberater in Zukunft von verdeckten Ermittlern kontrolliert werden. Das kündigte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner an.

“Künftig werden von staatlicher Seite aus verdeckte Ermittler eingesetzt und nicht nur die allgemeinen Bedingungen geprüft“, kündigte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner im “Handelsblatt“ an (Montagsausgabe). “Nachdem nun die Grundsatzentscheidung zur Reform der nationalen Finanzaufsicht gefallen ist, werden wir uns in den kommenden Monaten mit der Frage beschäftigen, wo und wie der Bereich des finanziellen Verbraucherschutzes ausgebaut werden kann“, sagte Aigner.

Bislang macht vor allem die Stiftung Warentest in der Anlageberatung von Banken Stichproben. Beim letzten Test war den meisten Banken ein schlechtes Urteil ausgestellt worden. Aigner sagte, dass die Stiftung Warentest auch in Zukunft mit ihren Vergleichstests über die Qualität der Bankberatung wichtig sei. “Dort besteht allerdings das Problem, dass die Informanten nicht genannt werden dürfen und die Ergebnisse deshalb von den Banken oft infrage gestellt werden“, sagte Aigner.

Auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht seien bisher die Hände gebunden. “Gesetze helfen nur dann, wenn jemand kontrolliert, ob sie eingehalten werden. Diese Kontrollmöglichkeiten werden wir zum Nutzen der Verbraucher weiter ausbauen“, sagte Aigner. Deshalb sollten Mitarbeiter der Bundesanstalt vor Ort kontrollieren. # dpa-Notizblock

dpa

Kein Recht auf Umtausch von Geschenken

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat für die Zeit nach Weihnachten darauf hingewiesen, dass es kein Recht auf Umtausch von Geschenken gibt.

"Wenn ein Händler seine Ware zurücknimmt und den gezahlten Preis erstattet, dann geschieht das aus reiner Kulanz", sagte Aigner der "Rheinischen Post". Genauso gut könne er auch einen Warengutschein ausgeben oder bestimmte Waren ganz vom Umtausch ausschließen. Eine gesetzliche Regelung zugunsten der Verbraucher lehnte die Ministerin ab: "Wenn sich ein Kunde im Geschäft für eine bestimmte Ware entscheidet und diese kauft, dann schließt er mit dem Händler einen Kaufvertrag. An diesen Vertrag ist der Käufer ebenso gebunden wie der Verkäufer und beide Seiten müssen sich grundsätzlich auf die Bestandskraft des Vertrages verlassen können.

Freitag, 24. Dezember 2010

Donnerstag, 23. Dezember 2010

Beschäftigte investierten im Jahr 2008 rund 7 Milliarden Euro in betriebliche Altersvorsorge

WIESBADEN – Beschäftigte in Deutschland investierten im Jahr 2008 durchschnittlich 273 Euro ihres Bruttojahresverdienstes über eine Entgeltumwandlung in ihre betriebliche Altersvorsorge. Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 0,7% der Bruttoverdienste. Hochgerechnet auf alle Beschäftigten in Deutschland entspricht das einem Gesamtvolumen von rund 7 Milliarden Euro.

Beschäftigte in Branchen mit hohem Verdienstniveau investierten mehr in die betriebliche Altersvorsorge als Beschäftigte in Niedriglohnbranchen. Am höchsten fiel mit 1,6% der Anteil der umgewandelten Bruttoverdienste in der Finanzbranche – Finanz- und Versicherungsdienstleistungen – aus. Das waren je Beschäftigten jährlich 889 Euro. Die niedrigsten Anteile wurden in der Leiharbeitsbranche – der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften – mit 0,1% und bei Wach- und Sicherheitsdiensten sowie Detekteien mit 0,2% ermittelt. Die Arbeitnehmer investierten hier jährlich 29 Euro beziehungsweise 45 Euro.

Die Größe des Arbeitgebers, gemessen an der Anzahl der Beschäftigten, ist im Gegensatz zur Branche für die Entscheidung der Beschäftigten zur Entgeltumwandlung nicht relevant. In allen betrachteten Unternehmensgrößenklassen betrug der Anteil der umge­wandelten Verdienste zwischen 0,7% und 0,8%

Bei einer Entgeltumwandlung verzichten Arbeitnehmer freiwillig auf einen Teil ihres künftigen Verdienstes. Im Gegenzug erhalten sie vom Arbeitgeber die Zusage auf eine im Rentenalter auszuzahlende wertgleiche Betriebsrente. Seit dem Jahr 2002 haben alle Beschäftigten ein gesetzliches Anrecht, vom Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung zu verlangen, sofern der jeweilige Tarifvertrag dem nicht entgegen steht. Um den Aufbau der betrieblichen Altersvorsorge zu stärken, wird die Entgeltumwandlung staatlich gefördert. Bis zu einer Obergrenze ist der umgewandelte Betrag für Beschäftigte und Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei.

Dies sind Ergebnisse der alle vier Jahre durchgeführten Arbeitskostenerhebung. Für das Berichtsjahr 2008 wurde erstmalig der Anteil der Entgeltumwandlung erhoben. Weitere Ergebnisse zu Arbeitskosten bietet die Fachserie 16, die im Publikationsservice von Destatis kostenlos erhältlich ist. Ergebnisse über die Zahl der Beschäftigten mit Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung werden Mitte Februar 2011 veröffentlicht.  
Quelle: Statistisches Bundesamt Pressemitteilung Nr.482 vom 21.12.2010

Geschäfte mit dem guten Gewissen

Nachhaltigkeit oder grüne Themen sind in aller Munde. Von der Schadenseite her ist die Nachhaltigkeit bei Versicherern lang geübte Praxis – aber wie sieht es mit den Produkten, der Kapitalanlage und dem umweltbewussten Umgang mit Ressourcen und Mitarbeitern aus? In der Extrablatt-Ausgabe 1/2011 Ende Januar gehen neun Autoren diesen Fragen nach.

Seit der Finanzmarktkrise bindet sich die Privatkundschaft nur noch ungern langfristig. Die Abschlusszahlen der Lebensversicherungen gegen laufenden Beitrag sprechen für sich (VersicherungsJournal 19.11.2010).
Zugleich ist auch immer wieder zu hören, dass die Kunden kritischer geworden sind, was den Umgang mit ihrem Ersparten betrifft. In der Bankenlandschaft wächst die Zahl der Öko-Institute, bei den Fondsgesellschaften die Palette der Nachhaltigkeits-Fonds. Und bei den Versicherern?

Dieser Frage nimmt sich im nächsten Extrablatt unter anderem Stefan Wehr an. Er untersucht die Anlagemöglichkeiten für „grüne“ Kunden und berichtet darüber, auf welche Kriterien Vermittler achten müssen. Auch der Frage nach der Rendite geht Wehr nach.

Ein Mega-Trend?

Tjark Goldenstein, Vorstandsvorsitzender der Ökorenta Finanz, hält den Markt für „grüne“ Versicherungsprodukte für einen Mega-Trend. Allerdings müssten Anbieter und Vermittler noch Einiges auf den Weg bringen, um bei der entsprechenden Kundschaft auch anzukommen.

Wer diese Kundschaft ist und welche Bedürfnisse sie hat, weiß Bettina Langer von der Oeco Capital zu berichten. Seit 15 Jahren ist die Tochtergesellschaft der Concordia nun mit ihrem Nachhaltigkeitsanspruch auf diesem Markt unterwegs.

Vorteile für den Betrieb

Nachhaltigkeit könnte aber nicht nur Vermittlern mit entsprechender Marktausrichtung mehr Geschäft bringen. Richtig umgesetzt, verbessert es auch den eigenen Betrieb. Denn wie Professor Dr. Matthias Beenken aufzeigen wird, lassen sich die Personalprobleme auch kleinerer Vermittlerbetriebe mit nachhaltigen Personalinstrumenten besser lösen.
Dabei wird Beenken zunächst einmal den Status Quo der Personalentwicklungs-Möglichkeiten und der Personalpolitik der Vermittlerbetriebe skizzieren. Der Instrumentenkasten der Nachhaltigkeit ist größer und praktikabler als vielfach gedacht.

Eine Vielzahl positiver Argumente

Ganz praktisch geht es auch im Bericht von Wolfgang A. Leidigkeit zu. Er hat sich mit den Möglichkeiten beschäftigt, wie Vermittlerbetriebe umweltbewusst handeln können, und fand dabei viele verschiedene Ansatzpunkte.

Sein Fazit: Betrieblicher Umweltschutz trägt zu einem positiven Image des Unternehmens bei, hilft der Umwelt, schützt die Gesundheit der Mitarbeiter und kann sogar Geld sparen.

Das Heft können Sie bis zum 14. Januar kostenlos online bestellen. Wer das Extrablatt bereits abonniert hat, bekommt auch diese Ausgabe automatisch zugesandt. Ab dem 28. Januar steht das Extrablatt zum Herunterladen bereit.

 

 

 

 

 



R+V modernisiert die RiesterRente: Seit dem 1. Juli bietet ein neuer Tarif noch mehr Vorteile als bisher

Dank der staatlichen Förderung ist "Riestern" schon immer attraktiv. Und mit der neuen R+V-RiesterRente gibt es künftig noch mehr Vorteile. Seit 1. Juli können Kunden und Mitarbeiter von R+V den neuen Tarif abschließen - und sich über noch mehr Leistungen und Flexibilität freuen.


 Die neue R+V-RiesterRente liegt mit ihrer garantierten Rente in der Spitzengruppe der Service-Versicherer und gibt auch künftig noch deutlich mehr Garantien als gesetzlich gefordert. Statt dem bloßen Beitragserhalt - also der Garantie über 100 Prozent der gezahlten Beiträge bei Rentenbeginn - kann R+V dank guter Performance sogar bis zu 150 Prozent garantieren. Hinzu kommt: Der Kunde weiß bei R+V schon bei Vertragsschluss auf Euro und Cent genau, welche lebenslange garantierte Rente er später einmal bekommen wird. Obendrauf kann er dann noch mit einer Rente aus Überschüssen rechnen. Durch die deutlich kürzere Mindestaufschubzeit von nur 2 Jahren können jetzt auch Ältere von der Riester-Förderung profitieren.


Die unabhängige Ratingagentur Franke & Bornberg bestätigt die Qualität der neuen R+V-RiesterRente mit der Verleihung der Höchstbewertung "FFF". Neu ist bei R+V auch ein so genannter "Treuebonus": Durch ihn erhalten Riester-Sparer, die eine selbst genutzte Immobilie finanzieren wollen, Sonderkonditionen bei einer R+V-Baufinanzierung.


Die bisherigen Vorteile gelten natürlich auch für die neue RiesterRente unverändert weiter. Dazu zählen der Schutz der eingezahlten Beiträge bei Arbeitslosigkeit (Hartz- IV-Sicherheit) sowie die Möglichkeit, bei Rentenbeginn 30 Prozent des Kapitals als Einmalzahlung zu entnehmen - zur Finanzierung einer eigenen Immobilie sogar 100 Prozent. Parallel zur Neukalkulation wurden weitere Serviceverbesserungen vorgenommen. Bereits bei Vertragsabschluss können jetzt alle staatlichen Zulagen beantragt werden. Außerdem steht der für das Abwerbegeschäft wichtige Anbieterwechsel nun flächendeckend zur Verfügung, R+V übernimmt hierbei für den Kunden die vollständige Abwicklung gegenüber dem alten Anbieter.

Die Riester-Förderung im Detail

Vater Staat belohnt jeden, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist und inklusive der staatlichen Zulagen vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens, mindestens aber 60 Euro im Jahr in eine RiesterRente einzahlt, mit einer jährlichen Grundzulage von 154 Euro plus 185 Euro je Kind. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden, erhält man sogar 300 Euro. Außerdem können bis zu 2.100 Euro der Beiträge als Sonderabgaben in der Einkommenssteuererklärung angesetzt werden. Damit wird die RiesterRente auch für Singles und Paare ohne Kinder interessant.

Mittwoch, 22. Dezember 2010

Risikomanagement in der Landwirtschaft

Neuer Ratgeber auf EuroTier vorgestellt

Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken im modernen Agrarbetrieb
Hannover, 17. November 2010. Der Umgang mit Risiken gehört seit jeher zum Beruf des Landwirts - Tierseuchen, Pflanzenkrankheiten, Hagel, Überschwemmungen, Trockenperioden oder auch der Ausfall von Arbeitskräften gehören zu den Gefahren für die Landwirtschaft, die im schlimmsten Fall die Existenz bedrohen können. Wie Landwirte diesen Risiken begegnen können, haben Professor Dr. Ludwig Theuvsen, Dr. Matthias Heyder und Dr. Mechthild Frentrup von der Universität Göttingen in einer 48-seitigen Broschüre "Risikomanagement in der Landwirtschaft" zusammengetragen, die sie am 17. November 2010 auf der EuroTier in Hannover vorgestellt haben. Die Veröffentlichung unterstützt haben die Edmund Rehwinkel-Stiftung der Rentenbank, die sich der Förderung agrarwissenschaftlicher Forschung verschrieben hat, und die R+V Versicherung, eine der führenden Versicherungen im Agrarbereich. "Versicherungskonzepte haben bei der Steuerung eines strukturierten Risikomanagements eine hohe Bedeutung, daher konnten wir die Broschüre auch inhaltlich unterstützen", erklärte Agrarexperte Dr. Günter Hommerich von der R+V.

Richtiges Management verringert Risiken

Wissenschaftlich fundiert und doch praxisnah geht das Autorenteam nicht nur auf die altbekannte Bedrohung durch Wetterextreme, Tierseuchen oder Pflanzenkrankheiten ein. Heute kommen auf Landwirte vielfältige unternehmerische Risiken zu: agrarpolitische Veränderungen, fortschreitende Marktliberalisierung, Globalisierung der Agrarmärkte und damit einhergehende Preisschwankungen fordern von den Agrar- Unternehmern völlig neue Kompetenzen. Zum Risikomanagement gehören daher heutzutage etwa Warenterminkontrakte zur Absicherung von Preisrisiken, eine Liquiditätsplanung zur Minderung von Finanzierungsrisiken und nicht zuletzt auch vielfältige Versicherungslösungen, durch die sich die wirtschaftlichen Folgen von Gefahren reduzieren lassen - von der Betriebshaftpflicht- über die Tierlebens- bis zur Ertragsschadenversicherung
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Die R+V Versicherung zählt heute zu den größten deutschen Versicherungsgruppen mit einem sehr differenzierten Produktangebot für Agrarbetriebe. Rund 11 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe haben sich seit 2003 für die umfassende AgrarPolice der R+V entschieden, mit steigender Tendenz. Die fachkundige Betreuung der Landwirte übernehmen bundesweit rund 100 Spezialisten von R+V.

Weihnachtsgeschenke mit Schönheitsfehlern

LCD-Bildschirme auf Pixelfehler prüfen

Ob Laptop, Handy oder TV-Gerät - zur Weihnachtszeit steht Elektronik mit modernen LCD-Bildschirmen auf vielen Wunschzetteln. Doch manchmal wird die Freude über das Geschenk jäh getrübt: Zum Beispiel wenn der Flüssigkristallbildschirm fehlerhafte Bildpunkte hat. Solche Pixelfehler lassen sich meist nicht beseitigen - sind jedoch nicht immer ein Reklamationsgrund. 

Weitere Informationen dazu unter http://www.ruv.de/de/presse/r_v_infocenter/pressemeldungen/20091210_pixelfehler.jsp

Weihnachten: Gefährliches Fest für Vierbeiner

Gefahren durch Weihnachtsdeko - große Mengen Schokolade können für Tiere tödlich sein.

Ein geschmückter Weihnachtsbaum, Kerzenlicht, bunte Geschenke: Die Weihnachtsfeiertage sind für Menschen stimmungsvoll und besinnlich - aber für Tiere können sie zur tödlichen Gefahr werden. "Hunde, Katzen und andere Vierbeiner sollten auf keinen Fall in weihnachtlich geschmückten Zimmern alleine gelassen werden. Sie könnten die Dekoration verschlucken und daran ersticken oder sich vergiften", warnt Dr. Oliver Harps-Hansen, Tierarzt beim Infocenter der R+V Versicherung.

Tierbesitzern rät er, die Wohnung vor dem großen Fest auf mögliche Gefahren hin zu überprüfen. Dazu gehören beispielsweise auch traditionelle Pflanzen wie der Weihnachtsstern oder Mistelzweige: Sie sind giftig und zusätzlich oft noch chemisch behandelt. Besonders gefährlich sind zudem Kerzen. "Tiere können sich daran verbrennen oder unfreiwillig zu Brandstiftern werden, etwa wenn ein Hund den Adventskranz vom Tisch wedelt oder die Katze den Weihnachtsbaum beim Spiel mit den Kugeln ins Wanken bringt", so R+V-Experte Dr. Harps-Hansen.

Sonderfall Dachlawinen

In besonders schneereichen Gegenden müssen Hauseigentümer oder Mieter eines Einfamilienhauses auch Vorsorge gegen Dachlawinen treffen. In einigen Orten sind sogar Schneefanggitter am Haus Pflicht. Wer hier keines installiert, verstößt gegen die Verkehrssicherungspflicht und macht sich strafbar. Sind die Schneefanggitter nicht vorgeschrieben, muss der Winterdienstpflichtige die Schneemassen auf dem Haus überwachen und gegebenenfalls Warnschilder im Gefahrenbereich aufstellen oder diesen sogar absperren, um einen Unfall zu vermeiden.

Bei Schnee muss gestreut werden

Die Verkehrssicherungspflicht liegt eigentlich bei den Gemeinden. Diese übertragen ihre Winterdienstpflicht für die Bürgersteige in der Regel aber per Gemeindesatzung auf die Eigentümer von Grundstücken, die an die Straßen der Gemeinde angrenzen. Die Eigentümer wiederum wälzen ihre Verpflichtungen gerne auf Mieter ab, wenn sie nicht selbst im Haus wohnen. Diese Übertragung der Winterdienstpflicht muss schriftlich im Mietvertrag geregelt werden. Mieter, die ihrer Pflicht nicht nachkommen, müssen im Zweifel mit haften.

 

Eigentümer haftet

Wohnt der Eigentümer weit entfernt, kann er auch eine andere Person mit der Überwachung beauftragen. Findet die Kontrolle nicht statt, haftet der Eigentümer bei Unfällen, auch wenn er die Räum- und Streupflicht an den Mieter übertragen hat. Um diesen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, schalten Eigentümer von Mehrfamilienhäusern oder Wohnungsanlagen häufig einen professionellen Winterdienst ein oder vergeben die Arbeiten an einen Hausmeister.
 
Gibt es in der Gemeinde keine gesonderte Regelung, beginnen Räum- und Streupflichten gegen sieben Uhr und enden abends gegen 20 Uhr. Das heißt: Wer vor sieben Uhr oder nach 20 Uhr unterwegs ist, darf nicht damit rechnen, dass ein Weg geräumt ist. An Sonn- und Feiertagen beginnt die Räum- und Streupflicht circa ein bis zwei Stunden später. Der genaue Zeitrahmen für Beginn und Ende der Streupflichten kann je nach Gemeinde abweichen.
 

Einmal Schneeräumen reicht nicht

Schneit es anhaltend oder ist es dauerhaft glatt, muss regelmäßig nachgestreut werden. Diese Nachstreupflicht entfällt, wenn die Wetterverhältnisse so extrem sind, dass wiederholtes Räumen und Streuen zwecklos ist. Das ist zum Beispiel bei Blitzeis oder Dauereisregen der Fall.
 
Es muss jedoch nicht der gesamte Bürgersteig vor einem Haus eis- und schneefrei sein. Bürgersteige und Gehwege müssen nur so geräumt werden, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können. Ausnahmen sind besonders gefährdete und viel benutzte Stellen wie Fußgängerwege in der Innenstadt. Hier kann auch vorgeschrieben werden, den Weg ganz zu räumen. Die Streu- und Räumpflicht gilt übrigens auch für Treppen, Zufahrtswege, Garagenzugänge oder den Weg auf dem Grundstück bis zur Haustür.

Salz streuen nicht überall erlaubt

Beauftragt ein Hauseigentümer einen professionellen Räum- und Streudienst, können die entstehenden Kosten eventuell als zusätzliche Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Übrigens: Manche Gemeinden verbieten den Einsatz von Salz oder Salz-Asche-Gemischen. Aber auch wenn der Einsatz von Salz nicht ausdrücklich verboten ist, sollte man es aus Gründen des Umweltschutzes nur sparsam einsetzen. Wirksam gegen die Glätte sind auch Rollsplitt, Sand und Granulate.
 
Kommt es zum Unfall, kann das für den Streupflichtigen schwerwiegende Folgen haben. Wer nicht ordentlich geräumt hat, muss für die entstandenen Schäden aufkommen. Dazu gehören auch Kosten für den Verdienstausfall, Schmerzensgeld sowie Arzt- und Krankenhauskosten.
 

Strafverfahren droht bei Unfall

Bei Mietern springt bei einem Unfall in der Regel die private Haftpflichtversicherung ein, beim Hauseigentümer die Haus- und Gebäudeversicherung. Im schlimmsten Fall, etwa nach einem schweren Unfall mit Folgeschäden, muss man sogar mit einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen.
 
Im Falle eines Gerichtsverfahrens muss der Gestürzte nachweisen können, dass es aufgrund fehlender oder ungenügender Räumung zum Unfall kam. Notieren Sie also Namen und Adresse von etwaigen Zeugen. Wenn möglich, sollten Sie sofort ein Foto vom Unfallort machen - zum Beispiel mit dem Handy. Der Streupflichtige wiederum muss im Zweifelsfall nachweisen, dass er seiner Pflicht ausreichend nachgekommen ist. Manchmal wird dem Unfallopfer auch eine Mitschuld gegeben, etwa wenn er nicht dem Wetter entsprechend vorsichtig gelaufen ist. In diesem Fall muss das Opfer einen Teil des Schadens selbst tragen.


 

Vorsicht Dachschaden

Zusatzpolice gegen Schneemassen

Große Mengen Schnee auf dem Dach können auch große Schäden anrichten. Die Gebäudeversicherung kommt dafür aber nicht auf. Hier hilft nur eine Zusatzpolice gegen Elementarschäden. Die kostet Hausbesitzer durchschnittlich 100 Euro im Jahr.

Bei manchen Versicherungen tritt der Versicherungsschutz mit Begleichung der Beitragszahlung oder ohne Wartefrist ein. Im Einzelfall können auch bis zu drei Monate zwischen Vertragsunterzeichnung und Eintritt der Schadensregulierung durch die Versicherung vergehen. Fällt der Schaden in diese Wartezeit, ist er nicht von der Versicherung abgedeckt. Deswegen ist es sinnvoll, vor Abschluss einer Zusatzpolice diese Fristen bei der Versicherungsgesellschaft zu erfragen.
 
Ganz wichtig: Diese Zusatzpolice beinhaltet keine Personen- oder Sachschäden, die durch herabstürzende Schneebretter oder Eiszapfen verursacht werden. Hier reguliert die Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung den Schaden. Versicherungsnehmer ist dabei immer der Hauseigentümer, bei Mehrfamilienhäusern die Eigentümergemeinschaft. Wichtig: Die Bundesländer haben teilweise eigene Bauvorschriften, die vom Hausbesitzer einzuhalten sind. Zum Beispiel: Fanggitter müssen auf dem Dach installiert sein.

Quelle:ZDF-Wiso

Was Kunden vergeblich von Versicherern erwarten

22.12.2010

Laut der von der IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung GmbH erstellten Studie „Geschäftspotenziale im Versicherungsvertrieb, Chancen und Gefahren durch neue Geschäftsmodelle“ ist es einer großen Mehrheit der Kunden wichtig, das für sie beste Produkt angeboten zu erhalten. Ein deutlicher Anteil der Kunden sieht diese Erwartung nicht als erfüllt an. Der HUK-Coburg werden sowohl das beste Preis-Leistungsverhältnis als die beste Beratungsqualität zugesprochen.